Erstellt am 16.01.2014 um 16:53 Uhr von Oblatixx
Wenn sie gewählt wird, dann muss sie sich entscheiden.
Erstellt am 16.01.2014 um 17:00 Uhr von tommyh
Sie scheidet in dem Moment aus der JAV aus, wo sie die Wahl in den Betriebsrat angenommen hat.
Nicht vorher!
Gemäß §65 i.v.m. §24 Abs1 Nr. 4 BetrVG.
So ist gewährleistet das sie in einem Gremium vertreten ist.
Erstellt am 16.01.2014 um 17:27 Uhr von Oblatixx
Erstellt am 16.01.2014 um 19:33 Uhr von Tommyh
Na ist da einer sensibel? ;-)
Erstellt am 16.01.2014 um 20:06 Uhr von Kölner
Wenn sie nur gelegentlich im BR als EBRM tätig wird, kann sie JAV bleiben. Aber nur dann.