Erstellt am 26.07.2022 um 09:50 Uhr von Enigmathika
Interessante Frage, die wohl eher einem Fachanwalt gestellt werden sollte. Arbeitgeber, die gleichzeitig Arbeitnehmer sind, das ist nun wirklich ein Sonderfall.
Erstellt am 26.07.2022 um 09:53 Uhr von ReiSte
Es sind keine Arbeitgeber, es sind Arbeitnehmer, die aber kein Prokura haben.
Erstellt am 26.07.2022 um 10:01 Uhr von Enigmathika
Oh sorry, ich dachte, der Vorstand sei der Arbeitgeber. Mit Stiftungen kenne ich mich nicht aus.
Erstellt am 26.07.2022 um 11:17 Uhr von Muschelschubser
Also wenn sich schon Gerichte mit dieser grundsätzlichen Frage auseinandersetzen müssen, würde ich auch einen Fachanwalt über die rechtliche Stellung des Stiftungsvorstands urteilen lassen.
Es kommt ja auch auf die Regelungen in der Satzung im Hinblick auf die Entscheidungs- und Vertretungsberechtigung an, und wie die Stiftungsorgane im Zusammenspiel organisiert ist. Insofern kann es hierzu eigentlich keine allgemein gültige Aussage geben.
https://www.die-stiftung.de/stiftungsrecht/stiftungsvorstaende-koennen-arbeitnehmer-sein-53228/
https://www.stiftungsindex.de/organe-und-wichtige-akteure-einer-stiftung/
Vielleicht hat ja jemand einen guten Draht zur Gewerkschaft.
Evtl. ver.di?