wir sind eine gemeinnützige Stiftung. wir möchten eine Betriebsrat gründen, da wir in den nächsten Jahren mit einer anderen Stiftung zusammen gehen und die dann die GF übernehmen soll.

es gibt bei uns 2 Arbeitnehmer die im Vorstand der Stiftung sind, dürfen diese in den Betriebsrat gewählt werden bzw. wählen?

wenn ja bitte mit verweis auf ggf. Verordnung/Gesetze/ Urteile.