darf ein Mitglied aus unserem Vorstand in den Betriebsrat gewählt werden?
wir sind eine gemeinnützige Stiftung. wir möchten eine Betriebsrat gründen, da wir in den nächsten Jahren mit einer anderen Stiftung zusammen gehen und die dann die GF übernehmen soll.
es gibt bei uns 2 Arbeitnehmer die im Vorstand der Stiftung sind, dürfen diese in den Betriebsrat gewählt werden bzw. wählen?
wenn ja bitte mit verweis auf ggf. Verordnung/Gesetze/ Urteile.
Community-Antworten (4)
26.07.2022 um 11:50 Uhr
Interessante Frage, die wohl eher einem Fachanwalt gestellt werden sollte. Arbeitgeber, die gleichzeitig Arbeitnehmer sind, das ist nun wirklich ein Sonderfall.
26.07.2022 um 11:53 Uhr
Es sind keine Arbeitgeber, es sind Arbeitnehmer, die aber kein Prokura haben.
26.07.2022 um 12:01 Uhr
Oh sorry, ich dachte, der Vorstand sei der Arbeitgeber. Mit Stiftungen kenne ich mich nicht aus.
26.07.2022 um 13:17 Uhr
Also wenn sich schon Gerichte mit dieser grundsätzlichen Frage auseinandersetzen müssen, würde ich auch einen Fachanwalt über die rechtliche Stellung des Stiftungsvorstands urteilen lassen.
Es kommt ja auch auf die Regelungen in der Satzung im Hinblick auf die Entscheidungs- und Vertretungsberechtigung an, und wie die Stiftungsorgane im Zusammenspiel organisiert ist. Insofern kann es hierzu eigentlich keine allgemein gültige Aussage geben.
https://www.die-stiftung.de/stiftungsrecht/stiftungsvorstaende-koennen-arbeitnehmer-sein-53228/
https://www.stiftungsindex.de/organe-und-wichtige-akteure-einer-stiftung/
Vielleicht hat ja jemand einen guten Draht zur Gewerkschaft. Evtl. ver.di?
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