Oh fein, ich fühle mich wieder zuhause hier ;-) lauter nette Leute :-D
Also...
Klar ist das mit dem Samstag eine Vermutung - aber die liegt halt recht nahe, da die Fahrer ja immer nur Samstags die Möglichkeit haben in die Firma zu kommen... ergo, sind sie Wochentags unterwegs. Und warum ich darauf komme, dass Samstags kein Tag zum "normalen" Arbeiten ist... auch das liegt nahe, wenn es so wäre, warum macht der WV dann die Wahl nicht am Samstag - wäre doch viel einfacher und stressfreier... Die Wahlurne muß nicht extra verblombt und verschlossen und wieder feierlich eröffnet werden.... man hat weniger Arbeit, da die "paar Fahrer" doch zum gleichen Zeitpunkt wie die anderen wählen könnten...
Klar sieht das Gesetz auch mehrtägige Wahlen vor, bedenkt aber bitte immer die Verhältnismäßigkeit. Darauf hat der WV durchaus zu achten. Oder denkt ihr, dass der Wahlvorstand sich alles erlauben kann... wie wäre es dann mit 10 Wahltagen - verteilt auf einen Monat...?
Ne ne, ich bleibe dabei, das wollte weder der Gesetzgeber, noch würden Richter sowas für gut heißen...
Und nur weil ich ein wenig über den Tellerrand hinausschaue, ist das weder "Stuss", noch "inhaltlicher Blödsinn"...
Ich bin ja ganz bei euch, dass der WV die Wahl durchführt und und und... dennoch kann sich auch ein WV nicht alles erlauben...
Wenn es der AG allerdings mitmacht, dann ist das so - ich als AG (der ich im übrigen echt nciht bin) würde dem eindeutig Einhalt gebieten...
So, mein Vermutungsmodug geht weiter... ich vermute dass es sich in dem Betrieb um einen produzierenden Betrieb handelt, der die Produkte in vermutlich Wochentouren selbst ausliefert. Das gibt es sehr häufig - zum Beispiel im Fensterbau... aber natürlich auch anderswo... Wenn wir uns jetzt die Betriebsgröße von 60 ansehen, dann den "wasserkopf" abrechnen, bleiben so etwa 30 bis 40 produzierende und Fahrer übrig. ich würde also mal einen Schuss ins dunkel abgeben und vermuten, dass es sich um maximal 10 Fahrer handelt, für die das Wahllokal erneut eröffnet werden muß - und das an einem zweiten Tag.... Und ihr denkt wirdklich dass das der Gesetzgeber so gedacht hat?
Und ich wiederhole mich, wenn samstags gearbeitet wird, warum ist das dann ncht der einzige Wahltag...
Auch ein Betriebsrat hat die wirtschaftlichen / betrieblichen Belange zu beachten - auch der kann ncht tun und lassen was er will, warum sollte also der WV diese "Macht" haben?
Ich denke, mit meinen Vermutungen liege ich zienlich dicht an der Wahrheit, und wenn dem so ist, sind meine Antworten hier die richtigen - wenn nciht, und wir hören die ganze Wahrheit hier, werde ich mich entschuldigen und Besserung geloben...
Solange das aber nicht aufgeklärt ist, würde ich alle bitten, mich hier nicht zu beleidigen...
Alles gut soweit?