Bei unserer Betriebsratswahl waren die Wahlurnen verschlossen (Vorhängeschloss), aber nicht versiegelt. Wärend der Wahltage wurde zusätzlich ein Wähler auf die Wahlberechtigungsliste hinzugefügt. Nicht alle Personen, die doppelt auf einer Wahlliste mit ihrer Stützunterschrift unterschrieben haben, sind schriftlich aufgefordert worden, sich für eine Liste zu entscheiden.
Während der Wahl, waren die Wählerlisten einsehbar. Das Listenlosverfahren fand vor Feststellung der Gültigkeit der zu wählenden Listen (im Eilverfahren von nur 18 Stunden) statt.
Würdet ihr aufgrund dieser Punkte, die Wahl anfechten? Wären dies Punkte, die sachlich die Wahl aufheben würde?