Erstellt am 08.01.2014 um 13:41 Uhr von Oblatixx
Und warum legt ihr nicht den Wahltermin so, dass sich der neue Betriebsrat vor Ablauf der Amtszeit konstituieren kann?
Erstellt am 08.01.2014 um 13:46 Uhr von rolfo
Man könnte die Wahl verlegen, ja, aber ist nicht nötig. Der neugewählte BR ist ja im Amt, nur noch kein Vorsitzender.
Das sollte kein Problem sein wenn am 31.3. die konstituierende Sitzung stattfindet.
Erstellt am 08.01.2014 um 14:51 Uhr von xumuimhxer
Habt Ihr Angst, dass der Arbeitgeber die betriebsratslosen Stunden ausnutzt um Unsinn(tm) zu machen? Wenn ja, wählt früher.
Erstellt am 08.01.2014 um 17:45 Uhr von nicoline
Ich schließe mich rolfo an. Ggf. kann direkt im Anschluss an die konstituierende Sitzung eine BR Sitzung stattfinden.
Erstellt am 08.01.2014 um 18:48 Uhr von Marci
Vielen Dank für die Hinweise. Wir haben zum einen ein zeitliches Problem und haben für uns gesagt auf einen Tag kommt es nicht drauf an, da der 30.03.2014 auf einen Sonntag fällt. Daher hat der Arbeitgeber kaum Zeit möglich Unsinn zu machen.
Erstellt am 08.01.2014 um 19:40 Uhr von nicoline
Genau so sehe ich das auch ;-))