Hallo zusammen, wir haben mit Sachgrund befristete Arbeitnehmer, die u.U. für den BR kandidieren möchten. Aus meiner derzeitigen Sicht fördert das NICHT die Bereitschaft des Arbeitgebers zu einer erneuten Beschäftigung oder einer unbefristeteten Übernahme-oder habt Ihr andere Infos? Gerichtsurteile?
Viele Grüße von den Betriebsratten