Erstellt am 16.06.2011 um 08:44 Uhr von Kurzarbeiter
Ja kann er. Er muss nur 6 Monate im Betrieb sein und am Wahltag beschäftigt sein. Findet man alles im § 8 Wählbarkeit
Erstellt am 16.06.2011 um 10:10 Uhr von Rosalie
u.U. kann es sogar sein, dass er bis zum Ende siener Amtsperiode bleiben wird. Es gibt schon BAG Urteile dazu.
Erstellt am 16.06.2011 um 10:14 Uhr von neskia
JA kann er (-> Kurzarbeiter), nur sollte er sich im klaren sein, dass er eine mögliche Weiterbeschäftigung über die Befristung hinaus riskiert, es sei er wird zum AG-freundlichen Abnicker.
Eine Mitgliedschaft im BR ändert nämlich nichts an der Befristung
Erstellt am 16.06.2011 um 10:19 Uhr von blackseven
neskia,
da gibt es aber schon gegeteilige Urteile.
Erstellt am 16.06.2011 um 10:31 Uhr von charlot
neskia
Es gibt die ersten Urteile welche sich auf EU Recht berufen, dass ein Mandat ein Grund der Entfristung bzw. der Verlängerung der Befrstung bis zum Ende der Mandatszeit sind. Somit also ein Grund sich als Befristeter AN um ein Mandat zu bemühen.
Erstellt am 16.06.2011 um 11:20 Uhr von rtjum
Hallo,
könnt ihr die Urteile hier mal nennen, ich hab davon leider noch nichts mitbekommen.
Erstellt am 16.06.2011 um 11:31 Uhr von blackseven
rtjum,
eins findest Du hier:
http://www.ruedigerhelm.de/downloads/Entfristungsanspruch.pdf