Erstellt am 22.07.2022 um 08:06 Uhr von takkus
Ich kenne keine Rechtsgrundlage die dem ArbGeb verbietet mit den ArbN zu sprechen.
Erstellt am 22.07.2022 um 08:31 Uhr von Muschelschubser
Zu fragen, ob man mit dem BR gesprochen hat, ist erlaubt (zu antworten aber sicherlich kein Zwang). Daraus eine Drohgebärde aufzubauen, wäre nicht in Ordnung.
Ihr solltet als BR klarstellen, dass es das Recht eines jeden Mitarbeiters ist, diesen zu konsultieren. Die GL ist ja nicht das einzige Organ, das jederzeit mit den Mitarbeitern sprechen darf. Das steht dem BR genau so zu.
Und wenn das zur Gewohnheit wird, dass die GL bei derartigen Gesprächen eine Drohkulisse aufbaut, dann würde ich als BR im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Newsletter, Veröffentlichungen etc.) mal auf die Rechte der Beschäftigten im Hinblick auf die Konsultierung des Betriebsrats eingehen.
Zum Beispiel "Aus aktuellem Anlass weist der Betriebsrat auf folgendes hin...". Das könnte Wirkung zeigen und für den einen oder anderen Beschäftigten für mehr Sicherheit sorgen.
Ich hoffe, dass der Baum noch nicht so sehr brennt dass man den Rechtsweg beschreiten muss. Aber wenn, dann muss man sehen ob das für eine Störung gem. §78 BetrVG reicht.
Dann kann der BR beim Arbeitsgericht gem. §23 Abs. 3 BetrVG beantragen, dass dieses dem Arbeitgeber die Unterlassung dieser Handlungen aufgibt. Im nächsten Schritt stünde dann ein Ordnungsgeld im Raum,
Erstellt am 22.07.2022 um 08:45 Uhr von navyprototyp
Danke für eure Antworten. Ich habe gestern noch einen befreundeten Anwalt für Arbeitsrecht die gleich Fragestellung gestellt.
Antwort von Ihm :
Das Vorgehen des AG ist klar rechtswidrig.
Der AG hat keine rechtliche Handhabe, die AN auszufragen, wenn diese sich vertrauensvoll an den BR gewandt hat, denn sämtliche Kommunikation zwischen dem BR als der besonderen Interessenvertretung der Beschäftigten und einem AN unterliegen striktem Geheimnisschutz.
Unter den gegebenen Umständen liegt eine arbeitgeberseitige Behinderung der Tätigkeit des BR vor.
Diese ist gemäß § 119 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG strafbar:
So habe ich es auch tatsächlich vermutet.
Erstellt am 22.07.2022 um 08:50 Uhr von Dummerhund
Der Anwalt kann da schon recht haben, nur Recht kriegen wäre da eine andere Sache. Im Zweifelsfalle stünde da Aussage gegen Aussage.
Erstellt am 22.07.2022 um 09:11 Uhr von lolium
Hast Du eine Idee was Du mit diese Info jetzt machst? Sprichst Du Deinen AG auf sein strafbares Verhalten direkt an? Oder machst du öffenlickeitsarbeit in Sinne wie Muschelschubser es vorgeschlagen hat? Oder erstattest Du direkt Anzeige?
Bei uns hat der AG mittlerweile z. T. suptilere Mittel gefunden um den Beschäftigten zu signalisieren: wendet Euch liebe nicht an den BR
Erstellt am 22.07.2022 um 09:21 Uhr von navyprototyp
@lolium....
ich werde bei passender Gelegenheit den Geschäftsführer darauf hinweisen, dass er solche Fragen und Drohkulissen in Zukunft zu unterlassen hat. Zur Not mit Verweisung auf den jeweiligen Paragraphen. Mir geht es nur darum, dass alle AN zu mir kommen können ohne Angst haben zu müssen, dass die GL jemanden persönlich zum Gespräch zitiert zur jeweiligen Sache.
Erstellt am 22.07.2022 um 09:25 Uhr von Relfe
was soll an der Frage: "Haben sie mit dem BR gesprochen" rechtswidrig sein?
Erstellt am 22.07.2022 um 11:22 Uhr von celestro
steht doch im Post von 08:45
Erstellt am 22.07.2022 um 12:06 Uhr von relfe
@celestro:
"..sämtliche Kommunikation zwischen dem BR als der besonderen Interessenvertretung der Beschäftigten und einem AN unterliegen striktem Geheimnisschutz."
-> ja die Kommunikation schon, aber die Frage "Haben sie mit dem BR gesprochen" gibt ja nichts preis von der Kommunikation?
Mein AG würde dies Frage auch genauso stellen, wenn er was mit dem BR abgesprochen hat und er das Gefühl hat, der AN hat noch nicht mit dem BR gesprochen.
Als nächstes würde er dann den Hinweis geben: "Sprech doch erstmal mit dem BR, dann klärt sich das evt. schon"
mMn fällt die Frage "Haben Sie mit dem BR gesprochen" (solange vorwurfsfrei formuliert) nicht unter Vertraulichkeit, zumal man weder überhaupt antworten müsste oder auch lügen könnte.
Erstellt am 22.07.2022 um 14:34 Uhr von navyprototyp
Die Frage ansich ist natürlich nicht strafbar wenn im Kontext die Antwort bestünde, dass man doch erst mit diesem zu reden hat. Hier wurde der Versuch unternommen, Informationen aus dem Gespräch zu gewinnen sowie den einzelnen Mitarbeiter gezielt einzuschüchtern damit man hier nicht mehr mit dem Betriebsrat zusammen arbeitet oder Fragen/Beschwerden etc. vorzutragen, sodas man Angst haben muss zum Geschäftsführer zitiert zu werden. woher ich das weiß? Weil ich heute bei Ihm war und er wieder versuchte rauszufinden wer genau auf mich zukam. Alleine das ist schon eine Frage die er so nicht stellen darf, geschweige ich ihm das mitteile.
Erstellt am 22.07.2022 um 21:32 Uhr von Challenger
Zitat Dummerhund : ............. nur Recht kriegen wäre da eine andere Sache. Im Zweifelsfalle stünde da Aussage gegen Aussage.
Nicht ganz. Denn
Zitat navyprototyp : ..... jedoch wurde eine Mitarbeiterin in sein Büro zitiert und es wurde erstmal gefragt, ob Sie mit mir über dieses Thema als BR gesprochen hätte.
die Mitarbeiterin wäre, wenn der BR ein Beschlussverfahren gegen den AG einleiten würde, als Zeugin vom Arbeitsgericht ladungsfähig.
Erstellt am 22.07.2022 um 21:46 Uhr von Kampfschwein
@ navyprototyp : ..... jedoch wurde eine Mitarbeiterin in sein Büro zitiert und es wurde erstmal gefragt, ob Sie mit mir über dieses Thema als BR gesprochen hätte. Ja, hat Sie aber das geht dem AG doch nichts an oder? und zu dem war diese sehr verunsichert und eingeschüchtert. Für mich ist das ein Unding, da es meine Arbeit erschwert, in dem er dadurch AN einschüchtert und diese dann Angst bekommen mit mir überhaupt zu reden, da es eh beim AG landet und er sich dann diesen oder jenen Mitarbeiter angelt. Gibt es hier eine Rechtslage dem AG das zu untersagen?
Da bin ich vollkommen Deiner Meinung. Meiner Auffassung nach hat der AG den Tatbestand der Behinderung und/oder Störung nach § 78 Satz 1 BetrVG erfüllt. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.1.2022, 2 TaBV 30/21). Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst. Dies unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt (LAG Hamm, Beschluss v. 23.6.2014, 13 TaBVGa 20/14). Anweisungen des Arbeitgebers, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, sind in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren. (LAG Hamm, Beschluss v. 26.11.2013, 7 TaBV 74/13
Erstellt am 24.07.2022 um 15:54 Uhr von Blaupunkt
Geil, wie hier wieder einige Urteile zitieren, obwohl nur eine Seite gehört wurde, sowas von lächerlich. Die Aussage des angeblichen Anwaltes eben unterirdisch, da dieser den Sachverhalt nicht im Detail kennt. Ich kann da nur den Kopf schütteln und beten, dass solch Personen niemals Verantwortung in einer Firma übernehmen.
Erstellt am 24.07.2022 um 16:20 Uhr von navyprototyp
@Blaupunkt.... wenn dir einige Kommentare hier "unterirdisch" erscheinen, dann lass hier nicht einen selbigen da. Urteile nicht über Fachleute(Anwalt) wenn du nicht ansatzweise weißt, inwieweit er diesen Sachverhalt kennt. Hier wärst du wieder zu zitieren, da du diesen Sachverhalt nicht im Detail kennst. Dabei kann man nur den Kopf schütteln und hoffen, dass solche Leute keine Verantwortung haben die den ersten Stein werfen und gleichzeitig im Glashaus sitzen. Soweit klar? Ich glaube einzuschätzen, dass das hier ein "Fach-Forum" ist und nicht Motortalk, wo man alles schreiben kann und sollte.
Erstellt am 24.07.2022 um 16:34 Uhr von Blaupunkt
Das hier ist ein "Fach"-Forum?! Das ist jetzt ein schlechter Scherz von Ihnen?
Es werden rechtliche Hinweise gegeben, ohne den Sachverhalt der anderen Seite zu kennen? Hochinteressant, erzählen Sie mehr!
Erstellt am 25.07.2022 um 08:06 Uhr von Muschelschubser
In Deiner Position von "Lächerlich" zu sprechen ist schon etwas mutig...
Mich beschleicht einmal mehr das Gefühl, dass bei einem arbeitnehmerlastigen "User" ins Wespennest gestochen wurde.
Aber schön dass Du aus Deinem Dornröschenschlaf erwacht bist.
Irgendwas hat mir letzte Woche gefehlt. <3
Erstellt am 25.07.2022 um 09:45 Uhr von §§reiter
Blaupunkt hat hier keine "Position" und ist auch kein "User", Blaupunkt ist nichts weiter als ein billiger Troll, der immer nur genau das schreibt was Empörung und überflüssige Nebendiskussionen auslöst. Lasst Euch inhaltlich nicht auf seinen Bullshit ein, der will nur provozieren.
Erstellt am 25.07.2022 um 11:29 Uhr von Challenger
Blaupunkt funkt. Bitte mehr davon. Nach der Diktion Deiner bisherigen Beiträge, gehörst Du offensichtlich nicht zu den Personen, die in der Lage sind, dass Wesentliche von Unwesentlichen zu unterscheiden. Aber tu Dir keinen Zwang an. Lass es raus, ALLES.
Erstellt am 26.07.2022 um 04:55 Uhr von Blaupunkt
Und wiedereinmal wird null auf den inhaltlichen Beitrag eingegangen, es wird stattdessen beleidigt und gemutmaßt, ein "Fachforum" halt.
Erstellt am 26.07.2022 um 08:14 Uhr von Muschelschubser
@Blaupunkt
In dem Moment wo Du Dich einschaltest, sind die Themen ja meistens auch schon durchdiskutiert. Es fehlt halt nur noch die obligatorische BR-Schelte.
Aber lass mal gut sein.
Don't feed the troll und eine schöne Restwoche.
Erstellt am 27.07.2022 um 11:16 Uhr von Kampfschwein
Nach dem Gelaber, was Blaupunkt hier abzieht, scheint er aus der Querdenkerbewegung zu stammen.
Erstellt am 27.07.2022 um 11:21 Uhr von Muschelschubser
@Kampfschwein
...und der Begriff "querdenken" war vor Corona mal so positiv behaftet.
Das toppt sogar die Verballhornung von "guten Menschen" oder "alten Parteien".
Damit haben wir schon eine dritte mögliche Personengruppe - nach den Thesen eines gelangweilten Trolls oder eines Arbeitgebers, der hier schnüffelt um seine Arbeit möglichst informiert verrichten zu können.
Erstellt am 27.07.2022 um 11:27 Uhr von Challenger
Zitat Muschelschubser : Das toppt sogar die Verballhornung von "guten Menschen" oder "alten Parteien".
Ein weitere Variante wäre, dass er vielleicht ein Fan des AfDer ist.
Erstellt am 28.07.2022 um 04:52 Uhr von Blaupunkt
Jetzt soll ich Querdenker/Afd-Fan sein?! Gibt es diesbezüglich irgendwas handfestes oder wie darf ich das verstehen? Wo konkret habe ich mich dazu geäußert?
Langsam wird es lächerlich, merken Sie selber oder?
Erstellt am 28.07.2022 um 07:36 Uhr von Muschelschubser
Es ist schon lange lächerlich. ?
Die Vorwürfe Troll / Arbeitgeber widerlegst Du übrigens zum wiederholten Male nicht...
Das erinnert mich stark an einen Running Gag im Freundeskreis:
"Du alter Idiot".
"Das ALT nimmst Du zurück..."
Erstellt am 28.07.2022 um 17:31 Uhr von Blaupunkt
Ich gebe hier lediglich meine Meinung wider, erlaubt das GG.
Ob ich AG oder AN bin, überlassen Sie ruhig mir.
Weiterhin wäre schön zu erfahren, aus welchem Grund ich Querdenker/Afd- Fan bin.
Erstellt am 28.07.2022 um 17:44 Uhr von Muschelschubser
Meinungsfreiheit und Grundgesetz. Wie oft lese ich das von AfD-Jüngern und Querdenkern im Social Media.
Fast hätte ich jetzt vor Lachen meinen Kaffee ausgespuckt :-D
Also, natürlich darfst Du hier Deine Meinung sagen.
Und selbstverständlich ist die vom GG gedeckt.
Das GG gilt übrigens grundsätzlich gegenüber dem Staat, und von der Seite zensiert oder beschränkt Dich ja auch keiner, oder?
Meinungsfreiheit einzufordern kann aber unter Umständen auch bedingen, Gegenwind aushalten zu müssen. Erst Recht wenn man mit polarisierenden oder ziemlich exklusiven Ansichten in die Offensive geht. Gleiches Recht für alle... ;-)
Erstellt am 28.07.2022 um 19:04 Uhr von navyprototyp
schönen guten Abend,
Ich finde es ja toll, dass mein Beitrag so viel Anklang findet, jedoch sollten wir jetzt mal aufhören über Blaupunkt zu urteilen. Er quatscht halt gerne. Habe das auch mal aus anderen Beiträgen quergecheckt. Auffällig ist, dass er immer anderer Meinung ist. Also fachlich auch nicht so ausgeprägt. Bleibt also nur noch, dass er hier vom Forumbetreiber eingeschleust wurde um zu polarisieren oder er ist AG, um jetzt mal quer zu denken aber beides macht nichts. Man muss ja nicht drauf eingehen. Ist, glaube ich, das Beste und schont Nerven. Also, lasst uns den Beitrag schließen und weiter auf Fragen reagieren, mit Fachwissen :)
Erstellt am 28.07.2022 um 20:13 Uhr von Muschelschubser
Gute Idee.
Es geht eh an anderer Stelle weiter. ?
Wenn sich nur Leute zu Wort melden würden, die entweder Fragen oder fundierte Antworten haben, wäre Blaupunkt eh raus. ?
Erstellt am 30.07.2022 um 19:51 Uhr von Blaupunkt
Leider konnte ich immer noch nicht in Erfahrung bringen, weshalb ich Querdenker/Afd-Fan sein soll.
Genau diese Punkte sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Eventuell bringt noch jemand Licht ins Dunkel.
Erstellt am 30.10.2022 um 11:01 Uhr von Challenger
Zitat Dummerhund : Der Anwalt kann da schon recht haben, nur Recht kriegen wäre da eine andere Sache. Im Zweifelsfalle stünde da Aussage gegen Aussage.
Nicht ganz. Wenn es zum showdown kommt, dann hat die Mitarbeiterin im Strafprozess Zeugeneigenschaft.