Öffentliche Stimmauszählung - Darf denn auch der Arbeitgeber daran teilnehmen?
Die Stimmauszählung nach einer BR-Wahl ist ja öffentlich. Darf denn auch der Arbeitgeber daran teilnehmen?
Community-Antworten (10)
27.01.2010 um 18:47 Uhr
Wenn er in dieser Zeit nichts besseres zu tun hat?
27.01.2010 um 18:56 Uhr
Darf er denn offiziell, oder nicht?
27.01.2010 um 19:01 Uhr
klar darf er..............
27.01.2010 um 21:35 Uhr
während der wahlversammlung und bei der stimmauszählung hat der arbeitgeber dort nichts zu suchen.der wahlvorstand hat im wahllokal hausrecht. wenn jemand jetzt sagt diese aussage würde nicht stimmen,dann hat mir mein referent letzte woche auf der WV schulung was falsches erzählt.
27.01.2010 um 22:19 Uhr
Öffentlichkeit i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 13 WO meint Betriebsöffentlichkeit. Ein Teilnahmerecht an der Stimmauszählung bzw. ein freies Zutrittsrecht an der entsprechenden Sitzung soll demnach denen zustehen, die ein berechtigtes Interesse an der Betriebsratswahl und ihrem Ausgang haben. Ein berechtigtes Interesse haben neben den Arbeitnehmern des Betriebs auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber; auch diesen wird in § 19 Abs. 2 BetrVG ein Wahlanfechtungsrecht zugestanden. http://www.weka-betriebsratswahl.de/stimmauszaehlung-betriebsratswahl
27.01.2010 um 22:20 Uhr
okiscorpion, Hausrecht bedeutet, dass derjenige, der es hat, bestimmen darf, wer sich in seinem "Haus" aufhält und wer nicht, es besagt nicht, dass man davon Gebrauch machen MUSS!!!!
27.01.2010 um 23:08 Uhr
ich kann nur für mich sprechen,und ich kann euch garantieren das ich es nicht zu lassen werde(als WVV)das mein GF am wahltag in dem wahllokal anwesend sein wird.und das ganz LEGAl.
27.01.2010 um 23:12 Uhr
es ist ein unterschied, ob er am wahltag im wahllokal anwesend ist
oder ob er lediglich der öffentlichen stimmauszählung beiwohnen will.......
28.01.2010 um 08:00 Uhr
@okiscorpion, ändert sich etwas an der Stimmenauszählung ob Dein GF im Wahllokal ist oder nicht?? Wie schon @kriegsrat schrieb hat auch der AG ein berechtigtes Interesse an der BR-Wahl. Lies Dir mal den § den kriegsrat genannt hat durch!
28.01.2010 um 08:12 Uhr
@okiscorpion Siehst Du die Wahl eines BR noch als Mittel des Klassenkampfes? Auch würde ich mich als WVV tatsächlich an die Gesetzeslage halten.
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