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Öffentliche Stimmauszählung - Darf denn auch der Arbeitgeber daran teilnehmen?

A
audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

Die Stimmauszählung nach einer BR-Wahl ist ja öffentlich. Darf denn auch der Arbeitgeber daran teilnehmen?

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Community-Antworten (10)

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Tanzbär

27.01.2010 um 18:47 Uhr

Wenn er in dieser Zeit nichts besseres zu tun hat?

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audiasechs

27.01.2010 um 18:56 Uhr

Darf er denn offiziell, oder nicht?

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 19:01 Uhr

klar darf er..............

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okiscorpion

27.01.2010 um 21:35 Uhr

während der wahlversammlung und bei der stimmauszählung hat der arbeitgeber dort nichts zu suchen.der wahlvorstand hat im wahllokal hausrecht. wenn jemand jetzt sagt diese aussage würde nicht stimmen,dann hat mir mein referent letzte woche auf der WV schulung was falsches erzählt.

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 22:19 Uhr

Öffentlichkeit i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 13 WO meint Betriebsöffentlichkeit. Ein Teilnahmerecht an der Stimmauszählung bzw. ein freies Zutrittsrecht an der entsprechenden Sitzung soll demnach denen zustehen, die ein berechtigtes Interesse an der Betriebsratswahl und ihrem Ausgang haben. Ein berechtigtes Interesse haben neben den Arbeitnehmern des Betriebs auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber; auch diesen wird in § 19 Abs. 2 BetrVG ein Wahlanfechtungsrecht zugestanden. http://www.weka-betriebsratswahl.de/stimmauszaehlung-betriebsratswahl

N
nicoline

27.01.2010 um 22:20 Uhr

okiscorpion, Hausrecht bedeutet, dass derjenige, der es hat, bestimmen darf, wer sich in seinem "Haus" aufhält und wer nicht, es besagt nicht, dass man davon Gebrauch machen MUSS!!!!

O
okiscorpion

27.01.2010 um 23:08 Uhr

ich kann nur für mich sprechen,und ich kann euch garantieren das ich es nicht zu lassen werde(als WVV)das mein GF am wahltag in dem wahllokal anwesend sein wird.und das ganz LEGAl.

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 23:12 Uhr

es ist ein unterschied, ob er am wahltag im wahllokal anwesend ist

oder ob er lediglich der öffentlichen stimmauszählung beiwohnen will.......

M
Mainpower

28.01.2010 um 08:00 Uhr

@okiscorpion, ändert sich etwas an der Stimmenauszählung ob Dein GF im Wahllokal ist oder nicht?? Wie schon @kriegsrat schrieb hat auch der AG ein berechtigtes Interesse an der BR-Wahl. Lies Dir mal den § den kriegsrat genannt hat durch!

K
Kölner

28.01.2010 um 08:12 Uhr

@okiscorpion Siehst Du die Wahl eines BR noch als Mittel des Klassenkampfes? Auch würde ich mich als WVV tatsächlich an die Gesetzeslage halten.

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