Komme leider nicht direkt auf die Antworten, deshalb jetzt noch mal zur Klärung.
Wir haben noch bis zum 31.12 eine Mitarbeitervertretung in 3 großen Regionen und weitere kleine Vertretung der einzelnen gGmbH und darüber eine eGMAV.
Der Dienstgeber hat sich entschlossen auf Forderungen, die der Bischof stellte, um weiter der kirchlichen Grundordnung zu unterliegen, nicht einzugehen, und damit ab 01.01.2014 dem weltlichen Recht zu unterliegen.
Ein von uns versuchte Verlängerung der MAV bis zum neu gewählten Betriebsrat lehnte er ab, da es dafür aus seiner Sicht keine Möglichkeit der Nachwirkung gibt, da ja die Kirchlichen Recht am 31.12. enden. Wir haben das anders gesehen, da es auch in einem Kommentar zur MAVO diese Möglichkeit wohl angefacht ist. Hat diesen Fall so bisher wohl noch nicht gegeben, jedenfalls haben wir keine Info darüber gefunden.
Der Arbeitgeber will nun die Regionen in kleine Betriebsteile, die jeweils einen Betriebsrat wählen sollten spalten, so dass es dann nur 1,3 und maximal 5 Gremien geben wird, nach dem Motto
"Teile und Herrsche".
Vor allem ohne Freistellung und damit auch ohne die Möglichkeit sich vernünftig auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Natürlich sind mir mit der Gewerkschaft im Austausch und werden auch von da unterstützt.
Trotzdem bin ich an Meinungen und Ideen interessiert, die von auswärts und damit auch neutral sind kommen.
Schon mal vielen Dank an alle die geantwortet haben. Habe diese Seite jetzt erst eher zufällig entdeckt und bin begeistert.