Hallo miteinander,
bei uns im Betrieb sollen Neuwahlen durchgeführt werden da ein Mitglied des Betriebsrates ausgetreten ist (es gibt keine weiteren Nachrücker).

Das BR-Mitglied ist vor gut drei Monaten ausgetreten - die erste Sitzung des Wahlvorstands fand Mitte November statt.

Frage an dieser Stelle: Sind wir mit der Einleitung der Wahl an eine Frist gebunden oder können wir uns theoretisch etwas Zeit lassen? Laut § 16 BetrVG hätte der Betriebsrat zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand bestellen müssen - greift dieser Paragraph überhaupt in diesem Fall? Der BR konnte ja schlecht das Ausscheiden eines Mitglieds vorhersehen.

Zusätzlich ist in § 3 der Wahlordnung zu lesen, dass das Wahlausschreiben spätestens sechs Wochen vor dem Tag der ersten Stimmabgabe zu erlassen ist.

Haben wir freie Wahl bezgl. des Datums der Stimmabgabe oder gibt es auch hier irgendwelche Einschränkungen an die wir uns halten müssen? Was würde uns theoretisch davon abhalten, dass Wahlausschreiben z.B. erst Ende Februar auszuhängen und die Wahl somit auf Anfang April (6-Wochen-Frist) zu setzen?

Leider finden sich im Internet bzw in den Gesetzestexten leider immer nur Fallbeispiele aus einer idealen Welt.