Wir haben bei uns im Betriebsrat mehrere Fraktionen. Für die BR-Wahl 2014 sammeln wir für unsere Listenwahl Stützunterschriften. Jetzt habe ich folgendes gelesen: Bei der Betriebsratswahl können nach Paragraph 14 des Betriebsverfassungsgesetzes die Gewerkschaften eigene Wahlvorschläge einreichen (§ 14 Abs. 3 und Abs. 5 BetrVG). Dafür benötigen sie keine Unterschriften (so genannte „Stützunterschriften") der Arbeitnehmer: Der Wahlvorstand muss aber prüfen, ob zwei Beauftragte der Gewerkschaft unterschrieben haben, und ob mindestens ein Arbeitnehmer im Betrieb einer Gewerkschaft angehört.
Meine Frage: Ist das so zu verstehen, dass die Betriebsräte die einer Gewerkschaft angehören, keine Stützunterschriften benötigen?