Seminare zu BR-Gründung - aber wie?
Hallo,
Noch haben wir keinen Betriebsrat. Wie können wir also den Arbeitgeber dazu bringne Gründungsseminare zu bezahlen und uns freizustellen? Reicht es einen Wahlvorstand zu gründen und dann hätten dessen Mitglieder Anspruch darauf?
Community-Antworten (7)
01.12.2013 um 22:04 Uhr
Also ich gehe davon, dass ihr mindest drei Mitarbeiter seit und somit zu einer Betriebsversammlung einladen könnt. (Ich gehe mal davon aus das kein Gesamt- bzw Konzernbetriebsrat vorhanden ist). Auf dieser Betriebsversammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt. Falls keine Einigkeit über den Wahlvorstand erzielt werden kann, besteht immer noch die Möglichkeit den Wahlvorstand vom Arbeitsgericht (auf Antrag) bestimmen zu lassen. Wenn der Wahlvorstand nun dann vorhanden ist, kommt es zu einer ersten Sitzung! In dieser Sitzung beschließt der Wahlvorstand, dass es zumindest für zwei Mitglieder erforderlich ist eine solche Schulung zu besuchen. Immer die Formalien beachten!!! Anwesendheitsliste, Sitzungsprotokol usw. . Diesen Beschluss, an der AG natürlich mit Termin, Ort und Kosten der Schulung weiterleiten.
Gruss Tobistef
PS: Kostenminderungpflicht beachten, daraus dreht der eine andere AG einen einen Strick!
01.12.2013 um 22:37 Uhr
Jaaa, Betriebsrat gründen mit Venture-Capital. Kuss Euer Friwi
01.12.2013 um 22:37 Uhr
Habt ihr daran gedacht Euch die nötige Hilfe von der Gewerkschaft zu holen?
01.12.2013 um 23:14 Uhr
Die Gewerkschaft handelt nur bei ausreichend Mitglieder im Betrieb
Gruss Tobistef
01.12.2013 um 23:33 Uhr
Nicht unbedingt! Liegt vielleicht auch am jeweiligen Sekretär aber wir bekommen auch alle Hilfe von der Gewerkschaft mit einem absolut miesen Durchschnitt was die Mitgliedzahlen anbelangt. Einfach mal anfragen glaub nicht das die einen einfach hängen lassen!
02.12.2013 um 09:32 Uhr
Natürlich findet man auch zahlreiche Hilfen hier unter dem Reiter Betriebsratswahl. Ich würde aber auch den Kontakt zur Gewerkschaft suchen. Ansonsten natürlich Seminare für den Wahlvorstand wie Tobistef schon schreibt.
03.12.2013 um 22:02 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten!
Wie beschrieben können wir also unter Beachtung aller Formalien das Seminar wahrnehmen.
Nur wenige Mitarbeiter sind in der Gewerkschaft bei uns. Die Frage ist ja auch, was kann die Gewerkschaft schon machen? Wie ich es gesehen habe, wollen die auch Geld für ihre Seminar und eine zeitliche Freistellung bräuchten wir trotzdem vom AG.
Wenn ein Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestimmt - wo kommt der dann her? Aus dem Unternehmen oder von extern?
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