Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende verlangt vom jeweiligen Niederlassungsleiter eine schriftliche namentliche Umfrage unter den Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, ob die Belegschaft im nächsten Jahr nicht doch wieder an die Betriebsratswahl im Hauptsitz teilnehmen wollen. Der Betriebsrat in der Niederlassung hat aber schon einen Wahlvorstand bestellt. Ist so eine schriftlich Umfrage überhaupt zulässig ???

danke - robert