Erstellt am 26.11.2013 um 18:36 Uhr von schmitti
schon einmal den § 13 gelesen?
Dieser ist bindend, da kann man nichts sich wünschen.
Erstellt am 26.11.2013 um 19:05 Uhr von Hoppel
@ Erdenbürger
Gibt es nur keine E-BRM mehr? Dann muss natürlich NICHT neu gewählt werden!
Erstellt am 26.11.2013 um 19:20 Uhr von gironimo
Der § 13 BetrVG muss natürlich beachtet werden. Wenn der BR jetzt neu wählen läßt, muss er dafür im nächsten Jahr nicht mehr wählen, sondern bleibt bis 2018 im Amt. Ist doch was.
Erstellt am 26.11.2013 um 20:09 Uhr von Erdenbürger
Also nochmal, es sind nur noch acht Mitglieder, die auf jedem fall im Amt bleiben wollen und schon gar nicht Neuwahlen einleiten wollen. Das BetrVG war den schon immer egal, es ist traurig aber wirklich wahr.
Erstellt am 26.11.2013 um 21:08 Uhr von Tommyh
Es gibt vielleicht einen Deutschland Achter aber keinen Achter Betriebsrat alle Beschlüsse die Ihr jetzt macht sind unwirksam! Ihr müsst sofort Neuwahlen einleiten!
Erstellt am 26.11.2013 um 23:34 Uhr von TimoSv
Seit ihr ein neuner , elfer , dreizehner oder sogar ein funfzehner Br ?
Weil wenn die übrigen acht , ihre beschlüsse einstimmig sind, Warum sollen die dann keine Gültigkeit haben?
Vorrausgesetzt einladendungen etc alles korrekt... Nsturlich
Erstellt am 27.11.2013 um 06:16 Uhr von Rattle
bis auf acht geschrumpft, schreibt er. also isses mindesdens ein neuner und es fehlt einer. da sind unbedingt neuwahlen einzuleiten, notfalls mit dem ArBG.
MFG
Erstellt am 27.11.2013 um 07:35 Uhr von nicoline
Wenn der BR untätig bleibt, können, nach meiner Auffassung, 3 wahlberechtigte MA oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen. Wende Dich an die Gewerkschaft, die helfen bestimmt weiter.
Erstellt am 27.11.2013 um 07:41 Uhr von Hoppel
@ Tommyh
"... alle Beschlüsse die Ihr jetzt macht sind unwirksam!"
Das ist doch totaler Unsinn! Der § 22 BetrVG scheint an Dir vorüber geschwappt zu sein.
@ Erdenbürger
Bleiben wir doch mal in der Realität.
Sollte sich der BR weigern, vorzeitige Neuwahlen einzuleiten (nach Absinken unter die BRM Zahl hat er zwei Wochen Zeit, einen WV zu bestellen) und würde der Gang zum Arbeitsgericht beschritten, dauert es seine Zeit. Bis dann ein neuer BR gewählt ist, vergehen weitere Wochen ...
Die Gewerkschaft allein richtet allerdings gar nichts aus. Sie könnte aber mit etwas mehr Nachdruck darauf hinweisen, dass beim zuständigen Arbeitsgericht bei Untätigkeit ein Antrag auf Bestellung des WV gestellt wird.
Darüber nachzudenken lohnt sich m.E. zum jetzigen Zeitpunkt im Prinzip nur aus zwei Gründen:
1. Man will dem BR seine Grenzen aufzeigen und einmal die Muskeln spielen lassen
2. Die Amtszeit des jetzigen BR endet erst zu einem späten Zeitpunkt innerhalb des nächsten Regelwahlzeitraums
Wann läuft denn die Amtszeit ab?
Erstellt am 27.11.2013 um 09:06 Uhr von gironimo
Es gibt absolut keinen Grund, sich dem § 13 BetrVG zu verweigern. Bestellt einen Wahlvorstand und fertig. Aus meiner Sicht sollte sich der BR an das Gesetz halten.
Ob Ihr nun im Januar wählt (so lange dauert es doch ohnehin mindestens; mit Schulung des Wahlvorstand dauerts etwas länger) oder von März bis Mai ohnehin wählen müsst, macht doch kaum einen Unterschied. Und wenn Ihr Euren Job gut gemacht habt, werdet Ihr auch wiedergewählt.
Erstellt am 27.11.2013 um 09:26 Uhr von Erdenbürger
Danke für Eure hilfreiche Antworten. Es geht letztendlich wirklich nur darum einen sehr Arbeitgeberfreundlichen BR in die Schranken zu weisen.
Da der BR genau weist, dass er nicht wieder gewählt wird, will er noch möglich lange im Amt bleiben.
Wer meine Beiträge hier schon mal verfolg hat, weist auch warum unser BR Angst haben sollte. Bin auch der Meinung, dass man solch ein Verhalten der Weigerung zur neu Wahlen nicht dulden sollte. Ich werde den BR auffordern die Wahlen einzuleiten, bei Untätigkeit werde ich eine Anzeige mit der Unterstützung von Verdi anstreben, damit auch die letzten verblendeten Kollegen erkennen, was sie für einen BR haben.
Erstellt am 27.11.2013 um 17:15 Uhr von Tommyh
Hoppel fragt sich nur wer Quatsch schreibt der 22 beschreibt das Restmandat nach der Einleitung von Neuwahlen diese sind unverzüglich ohne schuldhaftes Verzögern vom Betriebsrat einzuleiten wenn er unter der gesetzlichen Minestgrösse fällt!
Erstellt am 27.11.2013 um 17:52 Uhr von Tommyh
Asche auf mein Haupt ich habe Quatsch geschrieben :-( habe grad ein Gerichtsurteil gelesen, dass der Betriebsrat der keine Neuwahl einleitet solange im Amt bleibt bis 1. die normale Amtszeit abläuft 2. der Betriebsrat nach Paragraf 23 aufgelöst wird oder 3. Das Amtsgericht Neuwahlen einleitet.
Hätte ich nicht gedacht... Das nächste Bier geht auf mich :-)
Also kann der Betriebsrats Achter ja doch weiter rudern?
Erstellt am 27.11.2013 um 23:14 Uhr von Hoppel
Das Bier hat gut gezischt ... :-)
@ Erdenbürger
"Ich werde den BR auffordern die Wahlen einzuleiten, bei Untätigkeit werde ich eine Anzeige mit der Unterstützung von Verdi anstreben, damit auch die letzten verblendeten Kollegen erkennen, was sie für einen BR haben."
Ich habe Zweifel, dass Du mit dieser Aktion das gewünschte Ziel erreichst! Der Schuss kann auch ganz gewaltig nach hinten losgehen. Meine Prognose ist > er geht nach hinten los!!
" Es geht letztendlich wirklich nur darum einen sehr Arbeitgeberfreundlichen BR in die Schranken zu weisen. Da der BR genau weist, dass er nicht wieder gewählt wird, will er noch möglich lange im Amt bleiben.
Wer meine Beiträge hier schon mal verfolg hat, weist auch warum unser BR Angst haben sollte."
... da ich Deine Beiträge nicht verfolgt habe und neugierig bin, habe ich doch glatt einmal im Forum gestöbert!
Erdenbürger Dez 2012
" Ich habe heute meine Kündigung zum 30.06.13 erhalten und wurde auch sofort von der Arbeit freigestellt. Kündigungsgrund ist Betriebsbedingt, weil meine Abteilung durch eine Fremdfirma übernommen werden soll. Glücklicher weise haben meine BR Kollegen einstimmig durch einen Fachanwalt einen klaren Widerspruch eingelegt. Ich bin so froh, weil wir als BR endlich zusammen halten.
"
Erdenbürger Sept 2013
"Als ich merkte, dass unser BR mal wieder nur die Interresen von der GF vertreten wollte, habe ich Verdi eingeschaltet. der zuständige Gewerkschaft Sekräter in Hamburg hat sich völlig Kompetenzlos verhalten. ... Als ich mich darauf hin sicher in meiner Rechtauffassung und mit der Hoffnung der Unterstützung von der Gewerkschaft an meine BR Kollegen gewandt hatte, dieses zu unterlassen, bekam ich die Kündigung! ...
Natürlich hatte ich als BR Kündigungsschutz, da ich aber keinen Sinn mehr sah, als BR Mitglied etwas zu erreichen und ich ständig neue Schikanen erleben musste, habe ich einfach einer netten Abfindung zugestimmt."
Wünsche gutes Gelingen ... natürlich mit Gewerkschaft im Rücken ...