Erstellt am 24.11.2013 um 15:48 Uhr von gironimo
Natürlich; wenn den Mitgliedern Ihnen nicht ausdrücklich die Wählbarkeit aberkannt wurde.
siehe § 8 BetrVG (...)Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.(...)
Erstellt am 24.11.2013 um 16:02 Uhr von Hartmut
Hallo Zakato, natürlich geht das. Das wäre ja sonst ein Berufsverbot .. besser gesagt Ehrenamtsverbot. :)
Erstellt am 24.11.2013 um 18:21 Uhr von Tommyh
Wenn sie nicht grade alle zusammen im Gefängnis sitzen lach aber ob ich solche Betriebsräte noch mal wählen würde?
Erstellt am 24.11.2013 um 20:20 Uhr von thommi
Woher willst Du denn wissen, ob diese welche nun wieder kandidieren möchten auch die Auflösung mitzuvertreten haben?
Erstellt am 24.11.2013 um 21:08 Uhr von Tommyh
Oh das kann ich Dir genau sagen wenn ich als Br Mitglied sehe das der Betriebsrat solche Scheisse baut dann trete ich vorher zurück wenn die mehrheit gegen mich ist!
Erstellt am 25.11.2013 um 14:15 Uhr von Kulum
Tommyh
das ist nur deine subjektive Meinung, wie du mit dem Problem umgehen würdest. Andere wollen vielleicht eher den Schaden begrenzen, auch das wäre absolut legitim. Problematisch wird es immer, wenn man den eigenen Standpunkt als in Stein gemeißelt ansieht und nur den eigenen Weg als den richtigen akzeptiert.
Erstellt am 25.11.2013 um 14:42 Uhr von tommyh
Für Golom ach ne Kulum
Wie sieht denn eine Schadensbegrenzung aus?
Ein Betriebsrat ist ein gesamtes Gremium und da kann ich doch nicht sagen ja einige haben zwar Scheisse gebaut aber ich bin drin geblieben um Schaden zu begrenzen und jetzt wählt mich wieder! Wenn ein Betriebsrat durchs Arbeitsgericht aufgelöst wird ist genug passiert, dass jedes einzelne Mitglied reagieren kann!
Ach ja nur meine Meinung!
Erstellt am 25.11.2013 um 14:50 Uhr von Kulum
Also Haselocke, wenn wir uns schon auf kindliches Niveau begeben und mit Namen ein wenig Schabernack treiben, dann doch wenigstens Gollum und nicht was immer dir da aus den Fingern geglitten ist.
Ja, auf den Rest lohnt sich nicht so richtig einzugehen. Vielleicht schaust du dir ja mal an, wie auch ein einzelnes BRM Beschlüsse verhindern kann, wie man in die Öffentlichkeit tragen kann (und zwar völlig legal) was da im BR Büro so vor sich geht. All das kannst du 100%ig knicken, wenn du dich einfach aus dem Gremium entfernst. Einen solchen Kollegen, der einfach nur den Schniedel einzieht wenn was nicht so läuft wie es laufen sollte, den würde ich tatsächlich nicht mehr wählen.
Erstellt am 25.11.2013 um 18:47 Uhr von AlterHase
Solange nicht bekannt ist warum der BR durch ein AG aufgelöst wurde, werden wohl alle Glaskugeln beschlagen bleiben.
Vielleicht handelt es sich hier ja auch um einen BR mit einer Seminar-Allergie.
Vielleicht hat er ja auch hier im Forum um Rat gefragt und eine falsche Antwort bekommen; und daraufhin den Chef zu einer Unzeit verprügelt………>:->
Erstellt am 25.11.2013 um 19:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (AlterHase)
"Solange nicht bekannt ist warum der BR durch ein AG aufgelöst wurde, werden wohl alle Glaskugeln beschlagen bleiben."
Absolut nicht! Egal warum dieser BR aufgelöst wurde, verliert dadurch keines der Mitglieder seine Wählbarkeit!
Erstellt am 25.11.2013 um 21:02 Uhr von AlterHase
Das Gegenteil habe ich nicht; und würde ich auch nie behaupten!
Erstellt am 25.11.2013 um 21:15 Uhr von AlterHase
Korrektur!!!!
Mir fällt da gerade doch ein Grund ein.
Sollten irrtümlich leitende Angestellte in den BR gewählt worden sein und die Auflösung beruht hierauf, währe die Frage der Wahlberechtigung und Wählbarkeit auch geklärt.
Aber wie gesagt, die Glaskugeln sind halt beschlagen…….