Erstellt am 20.11.2013 um 15:49 Uhr von rolfo
Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer kann als Wahlvorstandsmitglied bestellt werden
Erstellt am 20.11.2013 um 16:44 Uhr von thommi
Der BR bestellt den WV und ist da frei in seiner Entscheidung.
Er kann dann auch EBRM zum WV bestellen muss es aber nicht!
Erstellt am 20.11.2013 um 18:09 Uhr von Hartmut
Hallo andreasguru, in den §§ 16 bis 17a BetrVG wird die Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat geregelt. Eines Urteils dazu bedarf es nicht.
Voraussetzung zur Wahl in den BV ist, dass der Gewählte (m/w) selbst wahlberechtigt ist. Das heißt, BR-Mitglieder (auch Ersatzmitglieder) können genau so in den WV gewählt werden, wie alle anderen Wahlberechtigten auch.
In aller Regel (aber nicht notwendigerweise) besteht der WV sogar überwiegend aus BR-Mitgliedern.
Erstellt am 20.11.2013 um 18:19 Uhr von Nubbel
ich dachte vor 8 minuten immer noch die werden bestellt. gibt es zu der wahl zum wahlvorstandsmitglied auch ne wahlordnung?
Erstellt am 20.11.2013 um 19:08 Uhr von Hartmut
@Nubbel: Ja sorry. Ich hätte schreiben müssen, "können genauso bestellt werden, ..."
Das nächste Mal bestellen wir den WV bei amazon, das ist wohl einfacher. ;)
Erstellt am 20.11.2013 um 19:32 Uhr von Nubbel
bei amazon..... duck dich schon mal, wenn sich jetzt gleich die mädels aufregen, dass man da ja wohl gar nicht mehr bestellen sollte;)