betriebsratswahl.deSeminare

Kandidaten für Wahlvorstand Betriebsratswahl

A
andreasguru
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Mitglieder des bestehenden Betriebsrats zum Wahlvorstand bestellt werden? Wie ist dies für Ersatzmitglieder des bestehenden Betriebsrates? Ggf.: Welcher Gerichtsentscheid/Welches Urteil gilt hierzu?

1.65606

Community-Antworten (6)

R
rolfo

20.11.2013 um 16:49 Uhr

Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer kann als Wahlvorstandsmitglied bestellt werden

T
thommi

20.11.2013 um 17:44 Uhr

Der BR bestellt den WV und ist da frei in seiner Entscheidung.

Er kann dann auch EBRM zum WV bestellen muss es aber nicht!

H
Hartmut

20.11.2013 um 19:09 Uhr

Hallo andreasguru, in den §§ 16 bis 17a BetrVG wird die Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat geregelt. Eines Urteils dazu bedarf es nicht. Voraussetzung zur Wahl in den BV ist, dass der Gewählte (m/w) selbst wahlberechtigt ist. Das heißt, BR-Mitglieder (auch Ersatzmitglieder) können genau so in den WV gewählt werden, wie alle anderen Wahlberechtigten auch. In aller Regel (aber nicht notwendigerweise) besteht der WV sogar überwiegend aus BR-Mitgliedern.

N
Nubbel

20.11.2013 um 19:19 Uhr

ich dachte vor 8 minuten immer noch die werden bestellt. gibt es zu der wahl zum wahlvorstandsmitglied auch ne wahlordnung?

H
Hartmut

20.11.2013 um 20:08 Uhr

@Nubbel: Ja sorry. Ich hätte schreiben müssen, "können genauso bestellt werden, ..."

Das nächste Mal bestellen wir den WV bei amazon, das ist wohl einfacher. ;)

N
Nubbel

20.11.2013 um 20:32 Uhr

bei amazon..... duck dich schon mal, wenn sich jetzt gleich die mädels aufregen, dass man da ja wohl gar nicht mehr bestellen sollte;)

Ihre Antwort