Hallo zusammen,
wer weiss wieviele Mitglieder und Ersatzmitglieder darf ein Wahlvorstand haben darf?
Ist das Urteil des LAG Nürnberg, nach dem dieser nur 3 Mitglider habern darf für alle Wahlvorstände rechtsverbindlich oder ist das BTRVG anzuwenden?
Gruß
Marie