Erstellt am 12.11.2013 um 11:16 Uhr von Kölner
Zwingend BR
...wäre ja noch schöner!
Erstellt am 12.11.2013 um 11:59 Uhr von Charlys
§ 16Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Der BA könnte hietnach nur selbsständig handeln nach BR Beschluss. Den wenn das BetrVG BR sagt, ist dieses das Gremium
Erstellt am 12.11.2013 um 12:20 Uhr von Kölner
Es kann NUR der BR.
Nix anderes!
Erstellt am 12.11.2013 um 12:40 Uhr von Charlys
Hallo Kölner,
Danke. Dann hatte ich Deine erste Antwort missverstanden. Hatte mich auch schon gewundert. Die zweite Antwort nun ist klar und unmissverständlich!
Erstellt am 12.11.2013 um 19:40 Uhr von Hartmut
Hallo DietmarBeining, der BA kann das nicht, das muss der BR machen. Denkt bitte daran, es muss (1) die Wahl des WV auf der Tagesordnung stehen, und (2) die Zusammensetzung des WV beschlossen werden.
Erstellt am 12.11.2013 um 21:32 Uhr von nicoline
*Zwingend BR
...wäre ja noch schöner!*
Wie und in welche Richtung kann man das mißverstehen????????????????????????????????????
Erstellt am 12.11.2013 um 22:10 Uhr von Nubbel
ne ist klar, das kann man nicht missverstehen. wie kann man nur. also so etwas.
Erstellt am 12.11.2013 um 22:24 Uhr von Kölner
Pjöööööng zitiert regelmäßig falsch
Erstellt am 13.11.2013 um 06:50 Uhr von Nubbel
http://www.tier-fotos.eu/1024/schabrackenhyaene-oder-auch-braune-hyaene-6800.jpg
Erstellt am 15.11.2013 um 10:41 Uhr von Fragenbär
Ich wüsste nicht, warum nicht auch diese Entscheidung dem BA übertragen werden könnte.
Das BertVG sagt doch lediglich, dass der BA in keinem Fall Betriebsvereinbarungen wirksam abschließen darf.
Was es braucht, ist ein konkreter Beschluss zu einer entsprechenden Geschäftsordnung.
Erstellt am 15.11.2013 um 11:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kölner):
"Zwingend BR
...wäre ja noch schöner!"
Zitat (Kölner):
"Es kann NUR der BR.
Nix anderes!"
Zitat (Kölner):
"Fresse halten! Einfach nur Fresse halten."
Zitat (Fitting):
"Rechtlich steht nichts entgegen, dem BetrAusschuss oder einem Ausschuss nach § 28 durch bes. Beschluss die Bestellung des Wahlvorstandes zu übertragen. Dies wird wegen der Einmaligkeit der Aufgabe jedoch nur in bes. gelagerten Fällen zweckmäßig sein. (...)" (Rn24 zu § 16)
Erstellt am 23.11.2013 um 00:44 Uhr von Menetekel
Könnte der Betreiber dieses Forums den Teilnehmer Kölner nicht ausschließen?
Diese ständigen Beleidigungen muss sich doch niemand gefallen lassen!