Hallo Zusammen

Habe mal eine Frage

Wir sind ein Schichtbetrieb der rund um die Uhr auch an Feiertagen Arbeitet

Um möglichst viele Wählen zu lassen haben wir immer an 2 Tagen ( Schichtwechsel )gewählt und am 3 Tag ausgezählt. Bsp.

Tag 1 20 Uhr - 0 Uhr
Tag 2 10 Uhr - 0 Uhr
Tag 3 Stimmenauszählung 11 Uhr
Zwischen den Tagen wurde die Wahlurne immer Versiegelt

1. Ist dies zulässig ?


Bei den Einreichung der Wahlvorschläge sowie Einreichung der Wählerliste sind ja innerhalb der 2 Wochen nach Veröffentlichung des Wahlausschreibes zu er heben.
Wie muss ich den letzen Tag bestimmen.

Reicht es aus das ich dort im Wahlausschreiben als Frist 20 Uhr schreibe oder weil wird konti arbeiten bis 0 Uhr?

Danke euch im Voraus

Mfg