Hallo, ich hoffe wir können hier einige Hilfen bekommen! Bei uns im Betrieb stehen die nächsten BR Wahlen an, und zu diesem Zweck sind wir mit 3 Kollegen vom BR in den Wahlvorstand gewählt worden.
Für mich und einem weiteren Kollegen ist dies alles Neuland.
Die letzte Wahl war am 18.03.2002. Das wir in dem Wahlvorstand sind wissen wir seid letzter Woche.
1. Sind die Fristen bis dahin noch einzuhalten? Wie genau berechnen sich diese wenn wir uns auf ein Wahltag am 16.03.2006 geeinigt haben. Wir haben gestern den 18.01. einen Wahlaushang gemacht. Berechnen sich jetzt die Fristen nach aushang des Wahlauschreibens oder nach dem Wahltag?
2. Bei einer Personenwahl muß jede Person die sich in die Liste einträgt ein zwanzigstel an Stützstimmen sammeln oder müssen sich ein zwanzigstel der Belegschaft finden die für diese Liste ist?
Ich hoffe das ihr uns hierbei weiterhelfen könnt.
mfg