Erstellt am 28.10.2013 um 21:08 Uhr von Hartmut
Hallo Paulinschen, der §8 BetrVG nennt die Voraussetzungen dafür, dass man wählbar ist. Gesundheit gehört nicht zu diesen Voraussetzungen. Also kann die Kandidatin sich aufstellen lassen.
Erstellt am 29.10.2013 um 09:28 Uhr von Paulinschen
Hallo hab mich etwas undeutlich ausgedrückt ,sie ist zur zeit krank und kann nicht auf der Betriebsversammlung teilnehmen .
Erstellt am 29.10.2013 um 09:34 Uhr von gironimo
Das Problem dürfte sein, wie sie kandidiert.
Sie ist ja zur Wahlversammlung nicht da (je nach Art der AU könnte sie aber vielleicht doch zur Versammlung kommen; Arzt fragen). Wenn sie nicht da ist, müsste sie ein Kollege auf der Versammlung für die Kandidatur vorschlagen. Das erscheint mir am einfachsten; der Vorschlag kann ja auch von einem Wahlvorstandsmitglied erfolgen.
Anderenfalls müsste sie vorher schriftlich kandidieren und braucht dazu auch Stützunterschriften (irgendwie unpraktisch aber dennoch machbar).