Mehrere Vorschlagslisten einer Gewerkschaft
Ist es zulässig, dass eine Gewerkschaft mehrere Vorschlagslisten zur BR Wahl einreicht?
Community-Antworten (5)
28.10.2013 um 14:49 Uhr
Welcher Sinn soll dahinterstehen, sich selbst Konkurrenz zu machen? Zulässig? Keine Ahnung.
28.10.2013 um 15:57 Uhr
Manchmal sind sich auch die Kollegen in der Gewerkschaft nicht grün.
Zumindest müssten dann aber andere Personen unterzeichnen - meine ich mal so. Was für die Stützunterschriften der AN gilt, müsste auch für die Gewerkschaft gelten.
Allerdings kenne ich es so, dass es eine Liste der "Abtrünnigen" gibt, die durchaus Ihre Stützunterschriften im Kollegenkreise finden, sodass es dann eben kein "offizieller" Vorschlag der Gewerkschaft ist, sondern ein Wahlvorschlag wie jeder andere auch.
28.10.2013 um 17:06 Uhr
Wichtig, nur der eine Vorschlag der Gewerkschaft bedarf nur die 2 Unterschriften der Beauftragten der Gewerkschaft. Die andere/n Listen dass 20% max 50
28.10.2013 um 18:32 Uhr
Die andere/n Listen dass 20% max 50 1/20 sind nach Adam Riese und Eva Zwerg 5% und nicht 20%.
29.10.2013 um 11:39 Uhr
Zitat (travi): "Ist es zulässig, dass eine Gewerkschaft mehrere Vorschlagslisten zur BR Wahl einreicht? "
Der § 27 (2) der WO klingt doch eigentlich eindeutig: "DER Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn...". Demnach wäre nur ein Wahlvorschlag pro Gewerkschaft zulässig. So sieht es auch FESTL in der Rn 2 zum § 27 der WO.
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