Mit einer Stimme in den Betriebsrat?
Hallo, ich bin Betriebsrätin und brauchte immer mehr Stimmen, also nicht nur eine Stimme. Wann kann ich mit nur einer Stimme gewählt werden? Wie sind die Regeln dazu? Meine Firma hat über 500 Mitarbeiter. Vielen Dank!
Community-Antworten (9)
25.10.2013 um 20:45 Uhr
Mit nur 1 Stimme wird es wohl nicht reichen. Wenn du wie du schreibst BRM bist,sollte das Thema Wahl doch bekannt sein
25.10.2013 um 21:35 Uhr
Deine Frage ist wirklich ziemlich schwer zu verstehen, man kann nur ahnen was Du meinst. In einem Betrieb mit über 500 Mitarbeitern läuft das normale Wahlverfahren und es sind dann mindestens 11 Mitglieder zu wählen => § 9 BetrVG. Jeder Wähler hat dann 11 Stimmen, die er beliebig auf dem Wahlvorschlag verteilen kann wenn es nur EINEN WAHLVORSCHLAG gibt. In den BR kommen die Bewerber mit den meisten Stimmen, das nennt man Mehrheitswahl oder auch Persönlichkeitswahl => § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Wenn es MEHR ALS EINEN WAHLVORSCHLAG gibt, hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er sich dann für einen Wahlvorschlag auf dem mehrere Kandidaten stehen entscheiden muss, er wählt damit also eine "Liste". Das nennt man Verhältniswahl oder auch Listenwahl => § 14 Abs. 2 Satz 1. Wer in den BR kommt wird über das Höchstzahlenverfahren nach d'Hondt berechnet.
26.10.2013 um 00:31 Uhr
Ich glaube, die Frage zielt auf Minderheitsverhältnis ab...
26.10.2013 um 00:51 Uhr
Wie man darauf kommt versteh ich jetzt noch weniger als die Frage von hallihallo, aber aufklären kann nur sie, was wirklich gemeint ist.
26.10.2013 um 11:50 Uhr
..... andererseits - wenn es nur 11 Kandidaten gibt, reicht auch eine Stimme.
Wenn man nur eine Stimme von 500 möglichen erhält, sollte man in sich gehen und sich fragen, ob man der richtige für das Amt ist.
Aber angesichts der etwas undurchsichtigen Frage ist doch alles gesagt: Das Wahlverfahren leitet sich aus dem § 14 BetrVG ab und wird in der Wahlordnung präzisiert.
27.10.2013 um 12:23 Uhr
@ Hallihallo
"Wann kann ich mit nur einer Stimme gewählt werden? Wie sind die Regeln dazu? Meine Firma hat über 500 Mitarbeiter."
Die Wahrscheinlichkeit einer Wahl geht gegen Null, wäre aber bei einer Mehrheitswahl unter folgenden Bedingungen möglich:
- Das Geschlecht der Minderheit wird durch weibliche AN gestellt
- Das Geschlecht der Minderheit hat Anspruch auf einen BR-Sitz und Du bist die einzige weibliche Kandidatin, die mind. eine gültige Stimme erhalten hat
- Das Geschlecht der Minderheit hat Anspruch auf mehr als einen BR-Sitz, aber es kandidieren weniger Frauen. Auch dann wärest Du mit nur einer gültigen Stimme in den BR gewählt.
Viel Hoffnungen würde ich mir nicht machen ...
27.10.2013 um 13:16 Uhr
@Hallihallo, die selbst Wahl mit einer stimme ist OK.Immerhin weist du dann ja wenn du wirklich helfen willst .-) zumindest benötigst du eine Stimme mehr als der BRM auf Platz 11
27.10.2013 um 16:20 Uhr
Hallihallo, wäre nett, wenn Du Dich mal erklären könntest, was genau du meinst.
27.10.2013 um 16:39 Uhr
@nicoline, sie meint die selbstwahl und selbstvertrettung in Personalunion .-)
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