Mit einer Stimme in den Betriebsrat ??
Kann man nur mit einer Stimme aufgrund der Ouotenregelung für das Geschlecht in den Betriebsrat gewählt werden. Bei ca. 150 Arbeitnehmern mit überwiegend weiblichem Anteil(ca.100 Personen) sind 6 Männer und 1 Frau mit Stimmenmehrheit gewählt worden. Muss ein Mann zugunsten einer Frau ,die 1 Stimme erhalten hat , aus dem Betriebsrat ausscheiden ??
Danke im voraus!
Community-Antworten (10)
07.09.2006 um 23:53 Uhr
es gibt hier schon einen kölner
und es gibt Sitze für das Geschlecht in der Minderheit, aber nicht für das in der Mehrheit.
07.09.2006 um 23:58 Uhr
Vorschlag, ändere deinen Nicknamen in "Düsseldorfer"
07.09.2006 um 23:59 Uhr
Darf ich Dich auch bitten - auch wenn wir Kölner ja wirklich "üvverall sin" - ein anderes Synonym zu nutzen?
@Moni-Lisar Das ist ja wohl unerträglich für einen kölner...
08.09.2006 um 00:03 Uhr
na gut, dann Wuppertaler,
gehört da unten doch eh alles irgendwie zusammen ;-))
08.09.2006 um 01:08 Uhr
Für einen 73er Poller Gremberger würde sich als Nick auch "Schäl Sick" empfehlen!
08.09.2006 um 10:09 Uhr
Danke Lotte für Deine Antwort auf meine Frage.
@all , habt Ihr schon von dem neuen Anti Diskriminierungsgesetz gehört??
08.09.2006 um 11:07 Uhr
Hallo
lt. § 5 WO müssen bei o.g. Verteilung 2 Männer im Betriebsrat sein. Da dies mit Stimmenmehrheit so ist müßt ihr nichts ändern.
MfG Angi1
08.09.2006 um 13:35 Uhr
"@all , habt Ihr schon von dem neuen Anti Diskriminierungsgesetz gehört??"
Du meinst doch bestimmt das AGG, nicht wahr?
Aber was hältst Du denn vom "Namens- oder Urheberrecht"? Wobei in Kölners Fall auch noch das "Markenrecht" in Betracht gezogen werden könnte... ;-))
08.09.2006 um 15:57 Uhr
Gott sei Dank- der Kölner hat sich als "falscher Kölner" herausgestellt. Ich dachte schon, dass der "Original Kölner" das Forum foppen wollte mit dieser Frage. Ich würde auch befürworten, dass sich der "andere Kölner" schleunigst einen neuen Nickname zulegt, es irritiert einfach. @Fayence- Deine letzte Antwort ist gut -besonders das mit dem Markenrecht .Obwohl die Antwort mit dem "Anti Diskriminierungsgesetz " hat mich endgültig überzeugt, dass es ein"falscher Kölner" ist. Ich glaube den echten könnte man wecken und etwas fragen, er würde GEsetz,§ etc.korrekt! zitieren. Schönes WE und LG Edelweis
09.09.2006 um 02:02 Uhr
@ kölner ( der unechte )
warum nicht ?
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