Erstellt am 02.10.2013 um 15:59 Uhr von Charlys
Kann ja, der BR bestellt ihn nach seinen Wünschen
Erstellt am 02.10.2013 um 16:18 Uhr von nicoline
und wenn der BR sich aus mehreren Listen zusammensetzt, wird immer irgend eine davon ein Geschmäckle dabei finden.
Erstellt am 02.10.2013 um 17:12 Uhr von Nubbel
dann kann ja diese geschmacksliste auch einen im wahlvorstand haben
Erstellt am 06.10.2013 um 12:25 Uhr von PeterMüllerSack
Grundsätzlich Ja. Ich Persönlich halte allerdings da nicht viel von. Ich lese hier auch was von Listenwahl :-( Traurig das sich die Kollegen keiner Persönlichkeitswahl stellen.
Gruß PeterMüllerSack
Erstellt am 06.10.2013 um 12:47 Uhr von nicoline
*Traurig das sich die Kollegen keiner Persönlichkeitswahl stellen.*
Was soll das? Woher weißt Du, dass sie es nicht doch getan haben oder tun würden? Wieviel Einfluss hat man denn darauf, dass es auch 100% zu einer Persönlichkeitswahl kommt? Und im Übrigen ist es so, dass das BetrVG die Verhältnis- / Listenwahl im normalen Wahlverfahren vorsieht, eine Wahl aber auch zulässt, wenn es nur eine Liste also Persönlichkeitswahl gibt.