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Stützunterschriften

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LucaHonda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir sind ein Betrieb mit ca.4900 Beschäftigten,der Betriebsrat besteht aus 27 Mitgliedern wovon 10 Betriebsräte in der Freistellung sind,es gab eine Listenwahl mit 2 listen,ich gehöre einer Liste an,aber nicht Freigestellt.Ich bin aus einer Abteilung die aus ca 65 Arbeitern und 35 Verwaltungskräften besteht.Seit längeren bin ich unzufrieden mit dem BR,da unser BR-vorsitzender wohl noch ein Kariere in der Konzernzentrale vor sich hat läuft alles AG-freundlich.in 6 Monaten sind BR-neuwahlen,ich möchte mit einer eigenen Liste nur mit meinem Namen antreten;wieviele Stützunterschriften muß ich sammeln?zählen nur Stützunterschriften aus der eigenen Abteilung,werden nur die 65 Arbeiter bei der Berechnung zugrunde gelegt,oder alle 100 der Abtl.oder 4900 des Betriebes danke in voraus und Gewerkschaftlicher Gruss

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Community-Antworten (14)

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Kölner

01.10.2013 um 22:44 Uhr

Es reichen 50...

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polybär

01.10.2013 um 22:48 Uhr

@LucaH, äh..ch möchte mit einer eigenen Liste nur mit meinem Namen antreten; Du willst alleine auf der Liste stehen?

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pillepalleTR

02.10.2013 um 11:08 Uhr

Die Rechtsgrundlage für Kölner's Aussage findest du in §14 Abs. 4 BetrVG. Damit hat er deine 1. Frage ("wieviele Stützunterschriften muß ich sammeln?") beantwortet.

Deine weiteren Fragen sind wie folgt zu beantworten: "zählen nur Stützunterschriften aus der eigenen Abteilung" -> Nein "werden nur die 65 Arbeiter bei der Berechnung zugrunde gelegt,"->Nein "oder alle 100 der Abtl.oder 4900 des Betriebes " -> die 4900 des Betriebs, sofern sie wahlberechtigte Arbeitnehmer iSd. BetrVG sind

Die Institution, für die du dich bewirbst/bewerben willst, heißt BETRIEBS-Rat und nicht ABTEILUNGS-, ARBEITER- oder VERWALTUNSANGESTELLTEN-Rat.

G
gironimo

02.10.2013 um 11:37 Uhr

Du solltest nur darauf achten, dass die, die da unterschreiben, nicht schon eine andere Liste unterstützen (am Besten fragen und ihnen sagen, dass sie nicht zweimal unterschreiben können). Es ist immer besser, man hat ein paar Unterschriften mehr als erforderlich; falls eben die eine oder andere doch ungültig wird, weil sich herausstellt, dass zweimal unterschrieben wurde und derjenige sich dann entscheidet die andere Liste zu bevorzugen.

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LucaHonda

02.10.2013 um 16:58 Uhr

Hallo erstmal Danke für die schnelle Info,das mit den 50 Unterschriften hatte ich auch schon gefunden,mein problem ist das unser Betrieb in dem ich Arbeite der Verwaltungssitz ist und wir auf einer Fläche von ca.100 Qadratkilometern sich viele Filialen befinden,die ich teilweise noch nie gesehen habe,die Unterstützung von meinen 35 Kollegen vor Ort hätte ich komplett,aber nicht von der Verwaltung,aber irgendwie würde ich die Stimmen schon zusammenbekommen,jetzt aber die Frage bei ca.4800 Wahlberechtigten geben ca. 2800 eine Stimme ab;wieviele Stimmen müßte ich bekommen um ein Betriebsrat oder sogar ein Freistellungsmandat zu bekommen? Bei der letzten Wahl hat die erste liste soviel Stimmen bekommen,das sie alleine 25 von 27 Sitzen bekam und alle 10 Freigestellten davon kamen,die 2 Liste hatte 2 Betriebsratmitglieder;diesmal kämen aber neben den 2 Listen meine Kandidatur dazu,also wieviel Stimmen benötige ich?

P
Pjöööng

02.10.2013 um 17:34 Uhr

Für die Freistellung brauchst Du einen entsprechenden Beschluss des Betriebsrates. Der ist unabhängig davon, wie viele Dich gewählt haben.

K
Kölner

03.10.2013 um 12:56 Uhr

@LucaHonda Das sind theoretische Gedankenspiele, die Dich nicht interessieren sollten. D'Hond lässt grüßen. Ich bin mal ein wenig ketzerisch: Bei dieser Frage und dem mehr oder minder offensichtlichen Wunsch, der dahinter zu schweben scheint, würde ich mir die Kandidatur lieber nochmals überlegen...

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pillepalleTR

03.10.2013 um 13:12 Uhr

"wir sind ein Betrieb mit ca.4900 Beschäftigten,der Betriebsrat besteht aus 27 Mitgliedern wovon 10 Betriebsräte in der Freistellung sind"

Diese Aussage läßt den Schluß zu, dass bei der letzten Wahl weniger als 4501 Arbeitnehmer wahlberechtigt waren. Nur der Neugier wegen: handelt es sich bei der genannten Zahl von 10 Freistellungen um jeweils 100%ige Freistellungen?

"wieviele Stimmen müßte ich bekommen um (...) ein Freistellungsmandat zu bekommen?" Nochmal: es gibt kein "Freistellungsmandat", das aus einem Wahlergebnis resultiert.

Bei der Beharrlichkeit und der (nicht ausgesprochenen) Begründung für eine Kandidatur kann man durchaus den Einwand des Ketzers verstehen.

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LucaHonda

03.10.2013 um 15:13 Uhr

Hallo erstmal bin ich beamter mit 37 Dienstjahren und eh unkündbar,also brauche ich nicht die freistellung um meinen "Kopf" abzusichern,es gehr darum:die 10 Freigestellten sind zu 100% Freigestellt,dann das nächste;das Freigestellte BR-mitglied das unteranderem auch für meine Abtl. zuständig ist,kümmert sich zu wenig um unsere belange,das verhältnis zu meinem BR-Vorsitzenden ist schwierig,weil ich bei einer Betriebsversammlung das wort ergriffen habe und die mißstände in unseren Unternehmen und Abtl.angeprangert habe,von 1700 Beschäftigten bekam ich Minuten lang Standig Ovation,unser Br-Vorsitzender für seine Rede nur müden Beifall,mir ist angedroht worden vom BR:wenn ich noch so Ding Starte bist Du bei der nächsten BR Wahl nicht mehr auf unsere Liste dabei.Vielleicht hilft das noch,mein BR-Vorsitzender bekam vom Chef einen neuen Mercedes mit Tankkarte für alles inkl Urlaub.Ob ich nochmal auf die Liste gesetzt werde weiss ich erst in einigen Wochen,ich wollte mich nur Informieren ob ich eine Chance habe alleine anzutreten,ich hätte auch unterstützung aus anderen Abtl.dieähnlich Denken.aber was nützen mir ca.150-200 Stimmen wenn ich damit eh keine Chance habe und anschließend mit leeren Händen dastehe und viel Arbeit und Herzblut investiert habe,oder soll doch besser Klappe halten,schön artig sein und das Loblied des BR und des Arbeitgebers singen......... mein Problem,ich bin in 37 Dienstjahren noch vor keinem Vorgesetzten eingeknickt und es fällt mir sehr schwer zu schweigen wenn es ungerecht zugeht.Die letzte möglichkeit §4 Betr.VvGes. Betriebsteile/Kleinstbetriebe.unsere Konzernzentrale ist mehre Hundert Kilometer weg,und in unsere Niederlassung führen wir eine eigenen Logistik Abtl mit eigenem Budget und Verwaltung,wäre das eine möglichkeit,weniger Stimmen zu benötigen,kann einer nur in die Freistellung wenn er auf einer Liste erscheint,nicht als einzelperson,ausgezählt wird doch nach D´hondschen verfahren oder ? und noch zum Scluß,ich bin eit 35 Jahren Gewerkschaftsmitglied und seit 20 Jahren Vertrauensmann

H
Hoppel

04.10.2013 um 13:13 Uhr

@ LucaHonda

"jetzt aber die Frage bei ca.4800 Wahlberechtigten geben ca. 2800 eine Stimme ab;wieviele Stimmen müßte ich bekommen um ein Betriebsrat oder sogar ein Freistellungsmandat zu bekommen?"

Was die benötigten Stimmen für die Wahl als BRM betrifft, ist das doch relativ einfach zu rechnen: Man nehme die angenomme Anzahl gültig abgegebener Stimmen und dividiere diese durch die Anzahl BR-Sitze >> 2.800 / 27 = 104 Stimmen (gerundet). Wenn die Wahlbeteilung höher ist, brauchst Du natürlich entsprechend mehr Kolleginnen, die für Deine Liste stimmen!!

Merkwürdig ist allerdings, dass bei Euch 10 BRM freigestellt sind. Das sind immerhin drei BRM mehr, als der Gesetzgeber vorsieht. Wie kommt´s? Gibt es dazu eine tarifvertragliche Regelung oder eine BV?

Angenommen, diese 10 Freistellungen beruhen auf einer vertraglichen Regelung, dann solltest Du bei einer Verhältniswahl für Deinen Wahlvorschlag 3 Stimmen erhalten. Sonst wird´s vermutlich nichts mit einer Freistellung.

Ich vermute mal, dass bei Euch die IGM das Zepter schwingt ... die sehen es nicht gerne, wenn ein GW-Mitglied einen konkurrierenden Wahlvorschlag einreicht ... mach Dich also auf reichlich Gegenwind bishin zum Ausschluss aus der GW gefasst!

Warum wird bei Euch eigentlich kein eigenständiger BR gewählt? Eure Niederlassung ist doch BR-fähig? Dann würde man sich halt im GBR treffen!

P
polybär

04.10.2013 um 16:42 Uhr

@LucaHonda, du willst eine Liste aufmachen NUR mit dir ?

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LucaHonda

04.10.2013 um 17:48 Uhr

wegen der 10 BR Mitglieder-wir haben eine Sonderreglung wegen der großen Fläche die zu unserer Niederlassung gehört,sonst wäre es weniger. Unsere Niederlassung hat einen eigenen BR,meine Abtl die eigenständig ist hat aber noch nie einen eigenen BR gehabt,geschweige denn einen Freigestellten der aus unserer Abtl. kam. Eine eigene Liste? also es werden 2 Listen eingereicht von den etablierten,ich könnte auch nur meinen Namen aufführen,da habe ich mich noch nicht informiert , es geht nur darum das unsere Abtl.vernünftig vertreten wird und beim Wahlvorstand könnte ich mich nicht Informieren ohne das es gleich knallt;alles Leute vom BR-Vorsitzenden...handverlesen

P
pillepalleTR

04.10.2013 um 18:37 Uhr

"ie letzte möglichkeit §4 Betr.VvGes. Betriebsteile/Kleinstbetriebe.unsere Konzernzentrale ist mehre Hundert Kilometer weg,und in unsere Niederlassung führen wir eine eigenen Logistik Abtl mit eigenem Budget und Verwaltung,wäre das eine möglichkeit,weniger Stimmen zu benötigen," und "Unsere Niederlassung hat einen eigenen BR,meine Abtl die eigenständig ist hat aber noch nie einen eigenen BR gehabt"

Die Frage, die du stellen solltest, ist: "Ist unsere 'Abteilung'(???) betriebsratsfähig?" D.h., kann in dieser Abtlg. ein eigener BR gewählt werden. (Ich vermute mal eher nicht - aber dazu bräuchte man mehr Fakten.) Wenn die Frage geklärt ist, ergibt sich vllt. das eine oder andere von selbst....

Noch ein Tipp @LucaHonda: lies doch wenigstens das, was hier geantwortet wird bzw. was im Gesetz steht.

"kann einer nur in die Freistellung wenn er auf einer Liste erscheint,nicht als einzelperson," Die Frage wurde bisher mind. 2mal beantwortet!

"ausgezählt wird doch nach D´hondschen verfahren oder ?" Die Frage wurde ebenfalls bereits beantwortet: siehe Kölners Antwort #219912

"und seit 20 Jahren Vertrauensmann" Ohne dir zu nahe treten zu wollen: mit der "Amtszeit" aufm Buckel, sollte man eigentlich in der Lage sein, Gesetze lesen und ansatzweise interpretieren zu können.

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LucaHonda

29.11.2013 um 19:33 Uhr

Hallo erstmal möchte ich mich entschuldigen für meine Beiträge,ich hätte sofort alles auf dem Tisch legen sollen,irgendwie hatte ich die hoffnung das sich noch alles wieder beruhigt und ich wollte meine Identität nicht unnötig Preisgeben um so Ärger zu ersparen.Jetzt noch ein paar kostproben über BV unseres BR Vorsitzenden mit dem AG.Kein anrecht auf selbstschulung während der Arbeitszeit,keine Lehrgänge zur Psychischen Belastung und ähnliche Lehrgänge,BR Lehrgänge nur in günstigen Einrichtungen und in der Nähe,keine Gesetzesbücher für zuhause ,1 Betriebsversammlung weniger als möglich und alles für die gegenleistung von 1,5 Freigestellten mehr als dem BR zusteht. Nun ist es aber durch,für die nächste BR Wahl im Mai komme ich nur noch auf die Ersatzliste, zum Schluß wurde mir gesagt"ich sollte ruhiger werden und einfach öfters die Schnauze halten " Möglichkeiten; 50 Stützunterschriften hätte ich zusammen,die 104-106 Wahlstimmen natürlich noch nicht;Nachteil wenn ich genügend Stimmen bekommen würde,wäre ich nur wieder nur einfaches BR Mitglied und hätte so kaum einfluß,der Freigestellte würde weiter mit dem AG kungeln,wie jetzt auch und im BR wäre ich komplett durch und ein Spießrutenlaufen über die nächsten 4 Jahre vorprogrammiert. Oder man gründet ein eigenen BR für unserer Abtl. wenn möglich. Es gibt einen Konzernbetriebsrat,jede unserer 49 NL hat einen BR der alle Abtl. der NL vertritt,mir ist kein Fall bekannt wo eine Abtl. in einer NL einen eigenen BR hat.Wir sind eine Logistikabteilung mit ca.100 Beschäftigten,haben einen Abteilungsleiter mit Budget,selbständigen Personaleinsatz,ca 60 Fahrer und 40 Verwaltungskräften,meine Arbeitskollegen stehen zu 95% hinter mir und würden einen eigenen BR unterstützen. Vorrausgesetzt man könnte einen BR in unserer Abtl.gründen,könnte man vorzeitig eine BR Wahl starten oder müßte man bis zum Mai warten,und was wäre wenn z.B.2 Mitarbeiter unserer Abtl.sagen sie würden lieber weiter vom amtierenden alten BR weiter vertreten werden? speziell konnte ich zu den Fragen einen eigenen BR zu gründen mit den gegebenheiten in den kleinen Gesetzesbüchern die ich habe noch keine angaben dazu finden. Gruss

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