Erstellt am 23.09.2013 um 09:41 Uhr von Hoppel
@ kundenstamm
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen, weil WESENTLICH!
Hat dieser gewählte AN fristgerecht (§ 17 Wahlordnung) erklärt, die Wahl NICHT anzunehmen?
Oder hat dieser gewählte AN die Erklärungsfrist verstreichen lassen und dann seinen Rücktritt erklärt?
Im ersten Fall muss der Wahlvorstand verkünden, dass ein BR in der nächst möglichen niedrigeren Staffel gewählt wurde.
Beispiel: Es war ein 5köpfiger BR zu wählen. Von 5 WahlbewerberInnen nimmt ein Kandidat die Wahl nicht an. Ergebnis: Es wurde ein 3köpfiger BR gewählt
Im zweiten Fall muss sich der BR konstituieren, unverzüglich einen neuen Wahlvorstand bestellen und dieser hat dann Neuwahlen einzuleiten! Bis zur Verkündung des Wahlergebnisses ist dieser "reduzierte" BR mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet (§22 BetrVG)