Erstellt am 04.09.2013 um 09:08 Uhr von Charlys
Zu den Vorbereitungen gehört auch einmal im Gesetz und der WO zu lesen. Also auch wer hat das aktive und passive Wahlrecht und wer bestimmt/wählt den WO und wer darf in den WO. Dann hättet ihr due Antwort "JA" gefunden. PS: Der WO sollte schnellstens zur Schulung, damit die Wahl auch gültig wird.
Erstellt am 04.09.2013 um 09:09 Uhr von Kölner
@DaniB
Ja das geht - sofern Sie die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht erfüllen. Allerdings ist bei solchen Fragen durchaus angeraten eine kurze Schulung zu besuchen...
Erstellt am 04.09.2013 um 09:13 Uhr von mainpower
Hallo,
ja, Mitglieder des Wahlvorstnds dürfen gewählt werden. Solle man als WV aber schon selbst wissen!! Schnellstens zur Schulund da bei einer BR Wahl doch einiges zu beachten ist.