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BR-Wahl ablehnen aber krank

AM
Anika Mühlbach
Jul 2022 bearbeitet

Hallo, ich wurde zur Betreibsrätin gewählt. Durch eine Krankheite konnte ich mich nicht rechtzeitig beim Wahlvorstand zurück melden, dass ich die Wahl nicht annehmen werde. Direkt nach meiner Krankheit habe ich die Rückmeldung an den Wahlvorstand gegeben. Wohl leider zu spät. Der Wahvorstand hat mich jetzt zur neuen Betriebsrätin benannt, da ich die Rückmeldefrist verpasst habe. Was kann ich tun? Ist die Benennung rechtskräfig?

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Community-Antworten (11)

NB
nicht brauchen

28.06.2022 um 13:04 Uhr

Hallo,

ja du bist Betriebsrätin. Allerdings kannst du jederzeit deinen Rücktritt vom BR bekanntgeben. Geändert hat sich dann eigentlich nur dein Kündigungsschutz. Du hast jetzt ein Jahr (betrifft nicht deine eventuelle Kündigung). P.s. Es ist eigentlich dumm die Wahl nicht anzunehmen. Gleich nachher den Rücktritt einreichen ist klüger. Hmm warum man sich aufstellen lässt und dann nicht will möchte ich wissen...

D
DummerHund

28.06.2022 um 13:07 Uhr

Bei der nächsten Sitzung erklärst du das du aus dem Betriebsrat aus tritts. Das alles kann formlos geschehen.

M
Moreno

28.06.2022 um 13:21 Uhr

Warum zur nächsten Sitzung? Einfach ne Mail an den BRV, dass man nicht als Betriebsratsmitglied zur Verfügung steht und die Sache ist gegessen!

R
Relfe

28.06.2022 um 13:27 Uhr

rein taktisch ist es mMn unklug das BR-Amt zurückzugeben weil man krank ist. Dadurch macht man sich doch auf längere Sicht nur einfacher kündbar durch den AG. Ansonsten hat das doch keine Auswrikung auf den BR, man ist so-oder-so nicht im BR aktiv. Wenn Du das Amt aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht ausüben kannst, dann bist Du verhindert und ein Ersatz-BRM übernimmt für Dich. Das kann man auch für die gesamte Amtszeit so handhaben, wenn man eben solange krank ist. Ist zwar nicht Sinn der Sache, aber wenn man durch Krankheit dazu "gezwungen" ist, dann muss man sich nicht auch noch des Kündigungsschutzes berauben.

M
Moreno

28.06.2022 um 13:31 Uhr

Na Reife sie hat doch nur durch ihre Krankheit die Rückmeldung an den Wahlvorstand verpasst steht doch nichts von Langzeiterkrankung!

AM
Anika Mühlbach

28.06.2022 um 13:38 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich wurde mit gleicher Stimmenzahl wie die bisherige BR-lerin gewählt. Wir haben beide gleich viele Stimmen. Ich wurde dann durch ein Losverfahren gelost/gewählt. Sie macht ihren Job super und hat sich ebenfalls wieder aufstellen lassen. Da sich während der Wahl neue Arbeitspakete für mich und ein personeller Wechsel in meinem Bereich ergeben haben, habe ich mit der aktuell noch bestehenden BR-lerin besprochen, dass sie BR-lerin bleibt, da sie mehr Kapazitäten für den Job hat. Die Belegschaft hat sie schließlich mit gleicher Stimmenanzahl auch gewählt. Unser BR besteht nur aus einer Person.

R
Relfe

28.06.2022 um 13:47 Uhr

nur das Du das nicht mit ihr besprechen kannst. Du musst jetzt zurücktreten und dann bist Du raus, auch als Ersatz bist Du dann raus. Außerdem kann man bei einem 1er-BR, soweit ich das korrekt habe, das Ersatzmitglied intensiver informieren, als in größeren BR-Gremien. So gesehen kann sie "quasi" als Deine "Beraterin" fungieren. Evt war die "Auslosung" auch formell nicht korrekt und müßte wiederholt werden, könnte ja sein, muss man mal prüfen.

http://bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/2_Organisation/5_1-er-BR/index.php

AM
Anika Mühlbach

28.06.2022 um 16:04 Uhr

Danke Reife. Schade, ich wollte eigentlich ganz gerne Ersatzmitglied bleiben und sie vertreten. So war unsere Absprache. Dass wir das dann gemeinsam machen und wenn bei mir wieder mehr Luft ist, die dann ggf. zurück tritt und mir den Posten überlässt. Wenn ich jetzt zurück trete, und somit nicht mehr als Ersatz fungieren kann, rutscht eine andere Person nach, die es ggf. gar nicht machen möchte.

C
Catweazle

28.06.2022 um 16:20 Uhr

In einem kleinen Betrieb sollte einiges möglich sein. Mal mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht macht sie die Arbeit und du unterschreibst nur noch. Außerdem gibt es noch sowas wie Arbeitsverhinderung. Alternativ könnte der BR beschießen zurückzutreten und Neuwahlen einleiten. Den Tipp, die Auslosung zu wiederholen, hast du ja schon bekommen.

T
Thammy

02.07.2022 um 17:23 Uhr

In letzter Konsequenz bleibt euch noch die Möglichkeit, dass ihr beide den Rücktritt bekannt gebt. Falls es nicht noch weitere Ersatzmitglieder gibt, die dann nachrücken an eurer Stelle. Wenn es keinen BR mehr gibt, kann man neu wählen. Dann seid ihr aber so lange ohne BR. Muss man gut überlegen ob man sich das gönnen kann.

C
Catweazle

02.07.2022 um 18:00 Uhr

Tjammy, warum sollte man sich eine Betriebsratslose Zeit gönnen? Wenn der BR sich per Beschluss auflöst bleibt er bis zur Neuwahl im Amt.

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