Betriebsratswahl - wann kann MA die Wahl annehmen bzw. ablehnen?
Betriebsratswahl meine Frage - der zur Wahl aufgestellte MA (z.Z. BR-Vorsitzender) hat am Tag der Wahl Urlaub (Briefwahl) - ist aber, sollte er gewählt werden auch zur Amtsübernahme noch nicht zurück, wann kann der die Wahl annehmen bzw. ablehnen ?? Danke für Eure Antwort - Fragen
Community-Antworten (1)
01.04.2010 um 13:30 Uhr
@Fragen
BetrVGDV1WO § 17 Benachrichtigung der Gewählten
(1) 1Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. 2Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen.
Gruß Galaxy
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