Hallo,

Folgende Situation: BRV scheidet Ende August per Aufhebungsvertrag aus dem Unternehmen aus, ist aber schon seit 3 Monaten von arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt. Das Amt des BRV wurde nicht niedergelegt.

Nachrücker ist vorhanden. Z. Zt. Sind wir durch Urlaube nicht beschlussfähig. Können wir mit der Wahl eines neuen BRV nun bis Anfang September warten? Arbeitgeber ist der Meinung, die Neuwahl hätte schon längst stattfinden müssen.

Wie seht Ihr das?