Hallo zusammen,
ich muss als alleinige Betriebsrätin eine neue Wahl in Gang bringen, weil ich das Unternehmen verlasse. Wenn ich nun einen Wahlvorstand ernenne, darf ich auch ein Mitglied dessen werden oder ist das sinnfrei? des weiteren frage ich mich gerade, ob die drei mitglieder des wahlvorstandes eigentlich auch berechtigt sind zu wählen oder sich gar als anwärter auf den betriebsratposten melden können oder sind die dann ausschließlich und für immer wahlvorstand?
vielen dank für eure antworten