Erstellt am 24.06.2013 um 07:30 Uhr von gironimo
Es muss eine Wahl durchgeführt werden.
Weitere Infos kannst Du durch anklicken des blauen Reiters "Betriebsratswahl" oben erhalten.
Erstellt am 26.06.2013 um 19:23 Uhr von BRRSSG
Am besten holst Du Dir Hilfe von der zuständigen Gewerkschaft. Dann ist der zukünftige BR sofort richtig aufgestellt und hat die notwendige Unterstützung.
Erstellt am 27.06.2013 um 08:36 Uhr von Niemand
Du kannst gar keinen Betriebsrat gründen.
Das könnt nur ihr.
§ 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt.
(3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
(4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Also wie hier steht du und zwei Kollegen oder du und deine Gewerkschaft.