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Amtsperiode BR bei Betriebsabspaltung ?

H
Hammer
Nov 2016 bearbeitet

Im März 2014 würde bei uns regulär die nächste Betriebsratswahl anstehen. Jetzt haben wir eine Betriebsabspaltung nach §613 a BGB. Im September / Oktober 2013 werden wir jetzt für beide Unternehmen Betriebsratswahlen vorbereiten. Meine Frage ist: Müssen in beiden Unternehmen im September / Oktober 2017 die Wahlen stattfinden oder gilt für die beiden neuen Betriebsratsgremien eine Amtsperiode von 4 Jahren + 7 / 8 Monaten?

Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

31.05.2013 um 15:28 Uhr

Die Wahl außerhalb des Regelzeitraums ist nur ein mal, dann wieder zurück zur Regel. Also 4 Jahre +7/8 Monate.

C
Charlys

31.05.2013 um 16:12 Uhr

Betriebsrat im Ursprungsbetrieb Der Betriebsrat des fortbestehenden (Ursprungs-) Betriebes bleibt im Amt, wenn die betriebliche Identität des Ursprungsbetriebes erhalten bleibt. Die Identität des Ursprungsbetriebes bleibt in aller Regel nach einer Abspaltung bestehen.

http://www.arbeitnehmerkammer.de/publikationen/mitbestimmung.html?fileId=2846

Also, wieso 2 Neuwahlen??

A
Arkalus

31.05.2013 um 16:20 Uhr

Hallo Hammer,

wenn ihr jetzt neu wählt, finden die nächsten Betriebsratswahlen mit den übernächsten regulären wahlen anfang 2018 statt.

Grund: Der neu gewählte Betriebsrat ist 2014 noch kein ganzes Jahr in Amt, und bleibt dieses dann bis 2018.

Siehe auch: BetrVG § 13 (3)

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