Hallo liebe Kollegen/innen.

Wir waren bis vor einer Woche ein 3er Betriebsrat. Nun hat uns eine BR Kollegin verlassen und wir können auf keine Ersatzmitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grund werden wir Neuwahlen durchführen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Unser Betriebsrat wurde am 02.03.2010 gewählt. Wenn wir jetzt in der laufenden Amtsperiode Neuwahlen durchführen, wie verhält es sich mit der neuen Amtszeit. Wir haben hier schon mehrere Meinungen gehört, aber keiner kann es so ganz genau sagen. Regulär wären wir ja im März 2014 wieder dran, oder gibt es eine Regelung die besagt, das in so einem Fall die Amtszeit über die nächste Wahl hinaus verlängert?
Ich hoffe das man mir hier richtig helfen kann, ohne das ich gleich einen Rechtsanwalt fragen muss.
Gruß, Tommes.