Hallo,

wir haben bald unsere 1.BV und wollen den Wahlvorstand wählen. Einige MA wollen zur BV kommen, die jedoch ihr Veto einlegen möchten und daher den WV nicht wählen werden. Jetzt tun sich ein paar Fragen auf, wo wir Hilfe und Antworten brauchen.
Der WV wird mittels der absoluten Mehrheit der Anwesenden MA gewählt.
Was wenn 30 Leute kommen, aber nur 20 von ihnen wählen. Welche Mehrheit zählt dann?
Ist die absolute Mehrheit Pflicht? Was passiert, wenn einzelne Personen gewählt werden? Muss jeder der einzelnen Personen 15( bzw. 11 ?) Stimmen bekommen.
Ich hoffe sehr, dass ihr uns weiter helfen könnt oder einen Tip hat wo wir diese Informationen bekommen könnten?
Vielen Dank!

Franziska