Erstellt am 17.04.2013 um 11:42 Uhr von mitleserinnen
Die WO § 29 verlangt die Mehrheit der Anwesenden, also 50% plus 1. ....... siehe ...... http://www.buzer.de/gesetz/5469/b14725.htm
Erstellt am 17.04.2013 um 12:06 Uhr von FranziB
Vielen Dank für die Antwort.
Wie sieht die rechtliche Grundlage aus, wenn aber ein gewisser Anteil der MA nicht abstimmen?
Bei 30 Anwesenden brauchen wir für 16 Stimmen. Wenn 15 Leute nicht stimmen, kann der WV nicht gewählt werden, da keine absolute Mehrheit? Was passiert, wenn sich die absolute Mehrheit nicht finden lässt.
Erstellt am 17.04.2013 um 12:13 Uhr von Kölner
... Gewerkschaft und/oder Arbeitsgericht einschalten!
Erstellt am 17.04.2013 um 12:19 Uhr von mitleserinnen
Auch das ArbG kann ggf in solchen Fällen einen WV einsetzen
Erstellt am 17.04.2013 um 12:26 Uhr von petrus
Um den Kölner zu ergänzen: Das steht in §17 (4) BetrVG (bzw. in §17a Ziff. 4, der aber nur auf 17(4) verweist...)
Die, die nach §17(3)/§17a Nr. 3 zur Wahlversammlung eingeladen haben, gehen zum örtlichen Arbeitsgericht, beantragen dort bei der Rechtsantragstelle die Einsetzung dreier geeigneter Mitarbeiter als Wahlvorstand wegen Nichtwahl auf der Betriebsversammlung. Auf Post vom Gericht warten. Fertig.
Erstellt am 17.04.2013 um 13:05 Uhr von AlterMann
Möglicherweise reicht es ja auch schon, die Argumente der "Verweigerer" anzuhören. Anschließend könnte man sie auf die von petrus benannte Möglichkeit hinweisen:
Dass man mit einer Verweigerung keinen Wahlvorstand und keinen BR verhindern kann, sondern damit nur unnötige Kosten (für den Arbeitgeber) verursacht.
Anschließend die "Verweigerer" fragen, ob sie nun mitwählen oder den Saal verlassen wollen, und danach die Zahl der Anwesenden neu festellen. Vielleicht klappt's dann ja ohne Arbeitsgericht.
Erstellt am 17.04.2013 um 13:54 Uhr von Niemand
Jetzt hat sich der AG das so schön ausgedacht und jetzt macht ihr die schöne Taktik kaputt. Schämt euch :-)
Erstellt am 17.04.2013 um 14:35 Uhr von FranziB
Vielen Dank für eure Antworten.
@AlterMann: Das ist ein guter Tipp. Wir werden anhand der Anwesenden MA sehen, ob viele "Saboteure" vorhanden sind und dementsprechend dieses versuchen.
Erstellt am 17.04.2013 um 19:40 Uhr von KlausPeter
@FranziB
viele "Saboteure" !!!! ???????????????
Schon einmal etwas von Demokratie und Meinungsfreiheit, zwei sehr hohe Rechtsgüter bei uns gehört????????
Erstellt am 18.04.2013 um 08:22 Uhr von uller
Na wie würdest du diese Leute denn bezeichnen. Wenn es keine Saboteure wären sondern Demokraten, dann würden sie wohl dagegen stimmen oder sich der Stimme enthalten oder Gegenvorschläge machen. Aber sie versuchen hier eindeutig das kleine Pflänzchen der demokratischen AN-Mitbestimmung zu zertreten. Klaus-Peter, bist du AG?