Hallo Kollegen,
leider sind wir dieses Jahr (Mai) durch BR-Abgänge gezwungen, neu zu wählen.
Unser Betrieb hat 93 Wahlberechtigte.
Ursprünglich wollten der Wahlvorstand das vereinfachte Wahlverfahren durchführen, aber die GL hat das abgelehnt. Somit müssen wir das normale Wahlverfahren einsetzten. Nun meine Frage: Wie verhält sich das mit der Vorschlagsliste. Wir haben einige Bewerber die sich als BR eintragen lassen möchten, aber nicht unbedingt sich in eine Liste eintragen möchten. Muss sich der Bewerber in die Vorschlagsliste eintragen, oder kann er direkt zum BR gehen und sagen, dass er sich bewirbt und wie verhält es sich dann mit den Stützunterschriften. Müssen dann auch ein zwanzigstel der MA die Stützunterschrift leisten, oder entfallen dann diese Stützunterschriften So ganz verstehe ich das mit der Vorschlagsliste leider nicht. Wer kann mir (uns) antworten.
Danke