Erstellt am 26.03.2013 um 17:30 Uhr von gironimo
Ohne Wahlvorschlag mit den Stützunterschriften geht es nicht. Letztendlich ist es egal, ob auf dem Wahlvorschlag ein oder zwanzig (oder x) Kandidaten stehen.
So gesehen müssen also auch die, die nicht auf die Liste wollen, sondern einzeln kandidieren wollen, die Stützunterschriften auf einem (eigenen) Wahlvorschlag beibringen.
Gravierender ist aber, dass beim Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge eine Listenwahl stattfindet (der Wähler kann nur ein Kreuz bei einer Liste machen), während bei nur einem Wahlvorschlag mit xyz Kandidaten auf einer Liste, Personenwahl stattfindet (Wähler kann so viele Kandidaten ankreuzen, wie BRs gewählt werden).
In einem Betrieb Eurer Größe, finde ich Personenwahl mit nur einem gemeinsamen Wahlvorschlag besser (ist aber natürlich Geschmacksache)
Erstellt am 26.03.2013 um 18:17 Uhr von gironimo
Nachtrag:
Denksportaufgabe.
Der AG will kein vereinfachtes Wahlverfahren. Einige Kandidaten wollen keine gemeinsame Liste und somit Listenwahl durchsetzen.
Sind das zufällig Kandidaten, denen man zutrauen würde, sie seien dem AG wohlgesonnen?
Sollten dann nicht die, die eine gemeinsame Liste erstellen genau überlegen, welche Reihenfolge die Kandidaten auf dieser Liste haben?
War der alte BR dem AG gar nicht so recht?
Erstellt am 27.03.2013 um 00:05 Uhr von metallica
Ich würde nicht überall eine Beeinflussung des AG vermuten, bei 93 WB sind unterschiedliche Interessen innerhalb der Wählerschaft anzunehmen und aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Personenwahl Minderheiten benachteiligt. Selbst der DGB empfiehlt Listenwahl, da hier eher Inhalte als Sympathien eine Rolle spielen.
Erstellt am 27.03.2013 um 08:07 Uhr von midjet
Zunächst danke für die schnelle Beantwortung.
Gironimo, Deine 1. Frage kann ich mit nein beantworten. Die 2. Frage ist genau der Punkt der mir nicht ganz klar war. Der noch vorhanden BR wird versuchen, sich in die erste Liste einzutragen und alle anderen unten dran schreiben. Die Gefahr, dass eine 2. Liste gemacht wird ist - soweit ich das beurteilen kann - leider nicht vermeidbar und die "Gefahr", dass AG-wohlgesonnene auch in den BR gelangen. Deshalb wäre uns am liebsten gewesen, dass eine Personenwahl stattfindet, die- so wie ich meine - für uns am gerechtesten wäre. Aber leider geht das nicht.
Was Deine 3. Frage betrifft darf ich sagen, dass der momentane BR sehr gut mit dem AG zurecht kommt. Deshalb haben wir uns auch gewundert, dass das einfach Wahlverfahren abgelehnt wurde (ich glaube aber, dass dies mit der Historie unserer Firma zusammenhängt, denn wir sich eine kleine Abspaltung eines größeren Betriebs. Jetzt hoffen wir nur, dass es nicht zuviele Kandidaten werden und eine 2. Liste vermieden werden kann. Danke nochmals für Euere Antworten. midjet
Erstellt am 27.03.2013 um 09:47 Uhr von gironimo
Na dann viel Glück!
Vielleicht redet Ihr noch mal mit den "Abweichlern". Auch kommt es ganz gut, wenn man die Vorzüge der unterschiedlichen Wahlverfahren in einer Betriebsversammlung oder in einem Info deutlich macht. Öffentliche Meinung hat bei Wahlen ja immer einen hohen Stellenwert.
Erstellt am 27.03.2013 um 11:32 Uhr von Kölner
@midjet
Nur am Rande...
Die Listenwahl ist GG geschützt und ist aus meiner Sicht durchaus die Wahlmöglichkeit, die IDEEN und INHALTE in der Vordergrund stellt und eben nicht die Person!
Erstellt am 27.03.2013 um 11:38 Uhr von Kulum
Nur am Rande...
Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, die am ehesten den Wählerwillen wiederspiegelt. Es sollten eben nicht im Vorfeld geprädigte Phrasen die Wahl entscheiden, sondern tatsächliche Leistungen.
Wie hat Müntefering so schön gesagt: "Wir werden an den Wahlversprechen gemessen - das ist unfair."
Erstellt am 27.03.2013 um 21:28 Uhr von Hoppel
"Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, die am ehesten den Wählerwillen wiederspiegelt. "
Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, in denen die AN aus kleineren Abteilungen so gut wie keine Chance haben, dass ihre Interessen durch ein BRM ihrer Wahl im BR vertreten werden.
Die Persönlichkeitswahl ist die Wahl, in denen die BRM, die gefühlt schon "immer" im BR sind, wieder gewählt werden. Und zwar einfach deshalb, weil sie bekannt sind und nicht, weil sie sich so gut für die KollegInnen einsetzen und ihr Amt mit Sachkenntnis ausüben. Ausnahmen bestätigen die Regel!