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GBR - Vorsitzenden Wahl

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Bianca1003
Jun 2022 bearbeitet

Hallo ihr Lieben :)

Wir sind 3 Betriebsräte die jeweils 2 Mitglieder zum GBR entsenden. Gestern wurden die GBR - Vorsitzenden gewählt, nun zu meinem Problem und meiner Frage. Die GBR - Vorsitzende ist die gleiche Dame wie auch in den letzten 4 Jahren, soweit - sogut, der Stellvertreter ist nun auch aus dem gleichen Werk und dem gleichen Betriebsrat wie die Vorsitzende. Die beiden kommen bei uns aus dem Hauptwerk bei denen es eher wenig Probleme gibt und bisher war es immer so, dass der Stellvertreter aus einem der beiden Außenwerke kam. Wir finden, dass so nicht alle Interessen vertreten sind und ich überlege nun ob es eine Möglichkeit gibt diese Wahl anzufechten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen :) Liebe Grüße ausm Sauerland

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

03.06.2022 um 13:36 Uhr

Wenn die Wahl des Vorsitzenden und seinem Stelli ordnungsgemäß abgelaufen ist nach Recht und Gesetz hast du keine Möglichkeit diese Wahl an zu fechten. Gruß von einem gebürtigem Sauerländer. ;-)

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Thomas63

03.06.2022 um 13:43 Uhr

Wenn Ihr Themen habt die den GBR betreffen kommt es erstmal darauf an ob die beiden Eure belange genauso mitvertreten oder nicht. Ich würde erstmal abwarten ob etwas konkretes passiert. Jetzt schon über anfechtung zu spekulieren bringt nur böses Blut hervor wo vielleicht noch kein Grund vorliegt.

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takkus

03.06.2022 um 14:20 Uhr

Sorry, aber ihr hattet es doch bei der Wahl in der Hand! Ihr habt gewählt und seid jetzt mit eurem Votum unzufrieden? Kann ich nicht nachvollziehen.

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Oblatixx

11.06.2022 um 10:34 Uhr

Wenn das Hauptwerk 1500 Wähler hatte und somit 1500 Stimmen mitbringt, die anderen vielleicht nur 100 oder 50, dann kannst du bei der Wahl im Dreieck springen, es wird gemacht, was der Vertreter des Hauptwerkes will. Finde ich nicht in Ordnung, aber so ist das Leben.

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