@R.Staunlich
Ich glaube, Du hast da etwas in den falschen Hals bekommen, oder ich habe es unzureichend formuliert.
Ich will gern nochmal konkresieren wie ich es meine, vielleicht wird so ein Schuh draus:
- einen stv. BRV in Abwesenheit abzuwählen ist selbstverständlich unsauber
- einen Posten dauerhaft unbesetzt zu lassen ohne zu wissen wie es weitergeht und was der Betroffene überhaupt möchte, ist für den BR sehr unbefriedigend, da die Stellvertretung nicht vernünftig geregelt ist
Also sucht man im ersten Schritt das Gespräch mit dem Betroffenen - und ich habe sehr bewusst geschrieben, "um zu wissen was er möchte".
Möchte er tatsächlich nicht mehr, weiß der BR Bescheid und handelt mit einer Neuwahl dieses Postens im Sinne des erkrankten stv. BRV. Das ist eine saubere Lösung in dem Sinne, dass der Betriebsrat niemanden übergehen muss. Das heißt aber nicht - und das meinte ich auch nicht - dass das die Lösung ist, die man forcieren bzw. favorisieren sollte.
Deswegen soll man ja eben das Gespräch suchen.
Und Möchte er doch noch weitermachen, habe ich unten in meiner Antwort ja zwei Alternativen aufgezeigt, wie man sogar im Sinne des stv. BRV weitermachen könnte.
Also, nochmal:
Warum sollte sich ein Arbeitgeber bei einem solchen Betriebsrat ins Fäustchen lachen?
Machst Du das einzig an der von Dir zitierten Textpassage fest?
Im übrigen ist es im Sinne aller, wenn die Vertretungsregelung eindeutig getroffen wird. Ob nun der bisherige stv. BRV ein Teil davon bleiben möchte oder nicht. Es ist nunmal wichtig, dass das Gremium immer weiß wie korrekt zu laden ist, um gültige Beschlüsse zu fassen sind. Und wenn man bei dieser Entscheidung über das zukünftige Vorgehen den erkrankten Mitarbeiter mit einbezieht, kann man eben am ehesten eine Lösung im Sinne aller finden. Ein Arbeitgeber lacht sich höchstens dann ins Fäustchen, wenn er merkt dass der BR mit der Situation überfordert ist.
Deshalb ist der Antritt, hier Klarheit zu schaffen, zunächst einmal der richtige. Den ersten Schritt aber in einer Abwahl zu sehen, halte ich hingegen für falsch.
Die Darstellung, wie eine Abwahl zu funktionieren hat, habe ich dabei an erster Stelle gesetzt, weil es nunmal die Ausgangsfrage der Verfasserin war. Nicht weil ich diese Lösung präferiere.
Alles klar?