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stellv. BRV langzeitkrank - in Abwesenheit neu wählen?

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Stefanie2108
Jun 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere stellv. BRV ist seit November im Krankenstand und wir haben keinerlei Info, ob und wann diejenige zurück kommt. Können wir in ihrer Abwesenheit einfach einen neuen stellv. wählen oder muss diejenige vorher darüber informiert werden? Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank!

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Community-Antworten (16)

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rtjum

02.06.2022 um 11:51 Uhr

könnt ihr, das Gesetz hat da nichts gegen. Zu einem guten Stil würde aber das vorherige Sprechen mit der Person gehören.

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Muschelschubser

02.06.2022 um 13:00 Uhr

Der BRV oder dessen Stellvertreter lädt ordnungsgemäß zur Sitzung und ergänzt den TOP "Abwahl des stv. Betriebsratsvorsitzenden". Alternativ kann mind. 1/4 der BR die Aufnahme dieses TOPs beantragen. Begründet werden muss der Antrag nicht.

In der selben Sitzung muss dann ein neuer stv. BRV analog zur konstituierenden Sitzung gewählt werden.

In dem Falle muss man aber bedenken, dass lediglich das Amt des stv. BRV neu vergeben wurde, das BR-Mandat aber nach wie vor besteht. Eine Abberufung nach §23 Abs. 1 BetrVG kommt ohne entsprechende Verfehlung nicht in Betracht.

Ansonsten bin ich bei rtjum. Der erste Schritt sollte das persönliche Gespräch mit dem erkrankten stv. BRV sein. Für mich wäre es wichtig zu wissen, was er überhaupt möchte. Vielleicht ergibt sich ja daraus, dass er den Vorsitz und vielleicht sogar das ganze Mandat niederlegt. Das wäre die sauberste Lösung.

Erst wenn er das ablehnt, würde ich über die nächsten Schritte (also evtl. auch die Abwahl) sprechen.

Wenn mein keinen Streit entfachen möchte oder ggf. erst einmal den Krankheitsverlauf abwarten möchte, kann man auch einen 2. Stellvertreter wählen - oder die GO dahingehend ändern, dass die Aufgaben des BRV bei zeitweiliger Abwesenheit auch auf ein weiteres BR-Mitglied übertragen werden können.

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R.Staunlich

02.06.2022 um 13:46 Uhr

Solche Aussagen von BRM verwundern mich dann doch immer wieder: "... und vielleicht sogar das ganze Mandat niederlegt. Das wäre die sauberste Lösung."

Ein Arbeitgeber wird sich bei solch einem Betriebsrat ins Fäustchen lachen.

Stellt Euch doch mal die Situation vor wenn der Vertreter der Personalabteilung über einen langzeitkranken (6 Monate) Mitarbeiter sagen würde: "Der sollte kündigen. Das wäre die sauberste Lösung."

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 14:12 Uhr

@R.Staunlich Ich glaube, Du hast da etwas in den falschen Hals bekommen, oder ich habe es unzureichend formuliert.

Ich will gern nochmal konkresieren wie ich es meine, vielleicht wird so ein Schuh draus:

  • einen stv. BRV in Abwesenheit abzuwählen ist selbstverständlich unsauber

  • einen Posten dauerhaft unbesetzt zu lassen ohne zu wissen wie es weitergeht und was der Betroffene überhaupt möchte, ist für den BR sehr unbefriedigend, da die Stellvertretung nicht vernünftig geregelt ist

Also sucht man im ersten Schritt das Gespräch mit dem Betroffenen - und ich habe sehr bewusst geschrieben, "um zu wissen was er möchte".

Möchte er tatsächlich nicht mehr, weiß der BR Bescheid und handelt mit einer Neuwahl dieses Postens im Sinne des erkrankten stv. BRV. Das ist eine saubere Lösung in dem Sinne, dass der Betriebsrat niemanden übergehen muss. Das heißt aber nicht - und das meinte ich auch nicht - dass das die Lösung ist, die man forcieren bzw. favorisieren sollte.

Deswegen soll man ja eben das Gespräch suchen.

Und Möchte er doch noch weitermachen, habe ich unten in meiner Antwort ja zwei Alternativen aufgezeigt, wie man sogar im Sinne des stv. BRV weitermachen könnte.

Also, nochmal: Warum sollte sich ein Arbeitgeber bei einem solchen Betriebsrat ins Fäustchen lachen? Machst Du das einzig an der von Dir zitierten Textpassage fest?

Im übrigen ist es im Sinne aller, wenn die Vertretungsregelung eindeutig getroffen wird. Ob nun der bisherige stv. BRV ein Teil davon bleiben möchte oder nicht. Es ist nunmal wichtig, dass das Gremium immer weiß wie korrekt zu laden ist, um gültige Beschlüsse zu fassen sind. Und wenn man bei dieser Entscheidung über das zukünftige Vorgehen den erkrankten Mitarbeiter mit einbezieht, kann man eben am ehesten eine Lösung im Sinne aller finden. Ein Arbeitgeber lacht sich höchstens dann ins Fäustchen, wenn er merkt dass der BR mit der Situation überfordert ist.

Deshalb ist der Antritt, hier Klarheit zu schaffen, zunächst einmal der richtige. Den ersten Schritt aber in einer Abwahl zu sehen, halte ich hingegen für falsch.

Die Darstellung, wie eine Abwahl zu funktionieren hat, habe ich dabei an erster Stelle gesetzt, weil es nunmal die Ausgangsfrage der Verfasserin war. Nicht weil ich diese Lösung präferiere.

Alles klar?

R
R.Staunlich

02.06.2022 um 14:58 Uhr

Da hast Du jetzt sehr viel text geschrieben, ohne auf meinen Kritikpunkt auch nur annähernd einzugehen.

Du hast oben die Amtsniederlegung eines BRM weil dieser langzeiterkrankt ist als "sauberste Lösung" bezeichnet. Mich wundert ehrlich gesagt, wie man dies überhaupt als Option sehen kann.

Wie will sich dieser BR denn bei krankheitsbedingten Kündigungen positionieren, wenn er seinen eigenen Mitgliedern in dieser Situation die Amtsniederlegung nahelegt?

S
Stefanie2108

02.06.2022 um 15:08 Uhr

Hallo zusammen, danke für die Infos. Ich denke ich habe verstanden auf was Muschelschubser raus will. Vielen Dank dafür. Was ich persönlich nicht verstehe, warum sich andere jetzt daran so aufhängen. Unsere Beweggründe, warum wir den stellv. abwählen möchten sind andere, die hier nicht hin gehören. Danke für die Hilfe.

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 15:16 Uhr

Von nahelegen war nie die Rede. Das steht so auch nirgends und war nie so gemeint.

Wenn man aber offen fragt, und bekommt aus freien Stücken diese Antwort, dann muss man sich als BR selbstverständlich damit beschäftigen.

Das ist dann in dem Sinne sauber, dass alle Beteiligten diese Entscheidung mittragen und die Initiative eben nicht vom BR ausging.

Jetzt alles klar? ;)

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 15:33 Uhr

@Stefanie2108

Danke für Deine Rückmeldung.

Dass es weitere Gründe für eine Abwahl gibt ist eine wichtige Info, die die Ratschläge in den Kommentaren durchaus beeinflussen kann. ?

Inwiefern eine Abwahl ohne Rücksprache mit dem Betroffenen verhältnismäßig ist, könnt natürlich nur Ihr beurteilen.

Ich bin jedenfalls immer erstmal ein Freund offener Worte, aber es kann ja auch sein dass Ihr diese Ebene bereits ausgereizt habt.

D
DummerHund

02.06.2022 um 15:58 Uhr

Ich bin hier ganz bei R. Staunlich. Nach 8 Monaten Krankheit kann ich mir nun schwer vorstellen das die Beweggründe in der Person des des abzuwählenden liegen könnte. Also sollte man Kontakt aufnehmen und dem Betroffenen die Gründe nennen warum der BR so handeln will. Alles andere ist Schulnote 6.

C
celestro

02.06.2022 um 16:45 Uhr

"- einen stv. BRV in Abwesenheit abzuwählen ist selbstverständlich unsauber"

Nein, ist es nicht. Wieso auch?

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 16:51 Uhr

Wenn man nur die juristische Seite sieht, ist es sogar blitzsauber. Aber darum geht es nicht, und das ist glaube ich auch nicht wirklich schwer herauszulesen. Es ist eben auch die Frage, wie man moralisch mit Menschen umgehen möchte und darüber hinaus eine Frage der Zweckmäßigkeit der Mittel.

C
celestro

02.06.2022 um 17:12 Uhr

Ich kann an der Situation:

"unsere stellv. BRV ist seit November im Krankenstand und wir haben keinerlei Info, ob und wann diejenige zurück kommt."

auch nichts "moralisch unsauberes" erkennen.

W
wdliss

02.06.2022 um 17:12 Uhr

Es ist ja nicht so, dass man damit der BR-Karriere des Betroffenen für alle Zeiten ein jähes Ende bereitet hätte. Sobald er wieder gesund und bereit ist kann er ja wieder erneut zum stellv. BRV gewählt werden.

D
DummerHund

02.06.2022 um 17:31 Uhr

Und dennoch kann man mit dem Kranken erst mal Kontakt suchen. Was man rechtlich alles machen kann und darf ist dann eine andere Sache. Macht er es nicht handelt er hoffentlich in den nächsten 4 Jahren genau so. Nur nach Gesetz und keine Kompromisse nach links oder rechts.

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 17:47 Uhr

Letztendlich kennen wir die Hintergründe nicht, warum man 6 Monate lang kein Statement erhalten hat. Vielleicht hat auch einfach der Gesundheitszustand die nötige Ruhe geboten, dass man das Gespräch (noch) nicht gesucht hat.

Vielleicht sind auch unabhängig von der Krankheit weitere Beweggründe geliefert worden. Wer weiß das schon? Und wenn die Verfasserin schreibt das gehört hier nicht her, ist das zu respektieren. Eine abschließende Meinung kann und will ich mir dazu nicht anmaßen, außer dass man durch ein persönliches Gespräch vieles auflösen kann.

Für mich steht aber im Allgemeinen fest, und so arbeite ich auch als BR: Wenn wir alles nur streng juristisch sehen, könnten wir weite Teile der BR-Aufgaben auch einer KI übertragen. Fingerspitzengefühl und Weitblick bringt man aber nur als Mensch mit. Rein juristische Betrachtungen mögen für die Ausübung des Kollektivrechts ausreichen, aber man ist eben immer auch regelmäßig mit Einzelschicksalen konfrontiert.

S
Stefanie2108

02.06.2022 um 17:59 Uhr

Ich melde mich nun doch nochmals zu Wort, obwohl die grundlegende Frage durch aus beantwortet wurde.

Es scheint wohl großes Interesse daran zu bestehen, warum wir vorgehen, wie wir vorgehen möchten. Die Person ist nicht wirklich krank und das Verhältnis ist etwas angespannt. Die Person hat für Ihre Abwesenheit sicherlich persönliche Beweggründe, aber die Art, was von ihr kommt, spiegelt unsere Reaktion wieder. Daher zerbrecht euch nicht unseren Kopf, warum wir so handeln. Wir möchten generell zunächst das Gespräch suchen, jedoch ist es gut zu wissen, dass man ggf. auch ohne diejenige die Entscheidung treffen kann.

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