Erstellt am 10.02.2013 um 12:27 Uhr von Hoppel
@ FacSimile
Irgendwie muss doch auch der AG mit diesen AN kommunizieren. Sind die KollegInnen z.B. per dienstlichem Email-Verteiler erreichbar?
Ansonsten gilt auch für diese KollegInnen, dass sie das UNABDINGBARE Recht haben, an der Betriebsversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands teilnehmen zu dürfen.
Guckt Euch einen Termin für diese Wahlversammlung aus, der den laufenden Betrieb am wenigsten stört bzw. es den KollegInnen am ehesten ermöglicht, in die Zentrale zu kommen. Mit diesem Termin müssen dann halt auch mal die Auftragsgeber leben!
Erstellt am 10.02.2013 um 12:56 Uhr von FacSimile
einige wenige haben Computerarbeitsplätze, die meisten bekommen immer über Handy ihre Infos
außerdem gibt es noch ca. 40% Sicherheitskräfte
wenn die ienfach ihren Arbeistplatz verlassen, auch wenn sie imRechtwären,
dann brennt die Bude
das wird kein Auftraggeber mitmachne
außerdem würden es sich die meisten nicht trauen, einfach die Arbeit liegen zu lassen und zu kommen
noch dazu viele Befristungen
das wird eine ziemlich einsame Versammlung werden ;-((
war schon schwierig genug, überhaupt noch 2 Leute zu finden
und der Chef weiß noch nichts von seinem Glück
ob wir überhaupt einen Raum in der zentrale kriegen - wer weiß
Erstellt am 10.02.2013 um 13:55 Uhr von gironimo
Ihr solltet den Weg zur Gewerkschaft finden. Die kann Euch nicht nur beraten, sondern auch selbst den ersten Schritt im Betrieb einleiten.
Dann steht Ihr nicht gleich in der Schußlinie, bevor das Ganze überhaupt angefangen hat.
Erstellt am 10.02.2013 um 14:54 Uhr von Marianne
Das "die Bude brennt" ist das Problem des AG. Bei der Deutschen Post, werden mehrfach im Jahr die Postämter wegen Betriebsversammlungen 1/2 _tägig geschlossen.
Aber wie Gironimo schreibt geht zur Gewerkschaft und lasst diese hier handeln.
Erste bundesweite Online-Betriebsratswahl bei T-Systems
T-Systems, die IT-Tochter der Deutschen Telekom, hat als erstes Unternehmen in Deutschland eine bundesweite Betriebsratswahl elektronisch durchgeführt. Die rund 7000 Mitarbeiter der Tochterfirma T-Systems CSM gaben in sieben Niederlassungen an 15 Standorten ihre Stimme am Computer ab. Alternativ konnten sie auch per Wahlzettel oder Brief wählen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erste-bundesweite-Online-Betriebsratswahl-bei-T-Systems-69253.html
Daher wäre nun zu prüfen ob nicht auch die Wahl des Wahlvorstandes so erfolgen kann.
Erstellt am 10.02.2013 um 20:43 Uhr von Hoppel
@ Marianne
" Daher wäre nun zu prüfen ob nicht auch die Wahl des Wahlvorstandes so erfolgen kann."
Mit etwas Nachdenken wirst Du unschwer feststellen können, dass man sich diese Prüfung mit absoluter Sicherheit schenken kann.
Im Gegensatz zu einer Wahl, können noch in der Betriebsversammlung Vorschläge bzgl. möglicher KandidatInnen "Wahlvorstand" gemacht werden.
Und noch was... nachdem das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Wahlcomputern zunächst einmal auf Eis gelegt hat, sollte man von dieser Möglichkeit auch bei BR-Wahlen sicherlich keinen Gebrauch machen und sich lieber an die Wahlordnung halten!
Erstellt am 11.02.2013 um 11:29 Uhr von tillinderbuet
Hoppel,
Was spricht dagegen, dass man auch online Vorschläge machen kann? Die Software müsste dann nur solches auch vorsehen. In sofern wäre es wirklich einmal abzuklären.