BR Gründung - Initiative durch nur einen MA iV mit Gewerkschaft möglich?
Hallo zusammen,
unser geschGes herrscht nach Gutsherrenart (ca. 180MA). Bislang hat es kein einziger MA gewagt eine BR-Wahl zu initiieren.
Ist eine Initiierung einer BR-Wahl durch nur einen MA ggf. iVm einer Gewerkschaft möglich oder müssen sich zwingend mind 3 MA hierfür finden? kann ein einzelner MA zu einer grds InfoVeranstaltung bzgl. der BR-Gründung einladen und muss die Firma die Einladung am schwarzen Brett zum Aushang bringen?
vorab vielen Dank NKSchritt
Community-Antworten (4)
24.04.2008 um 02:11 Uhr
Hallo zusammen,
das Portal wurde mir sehr empfohlen,
schnelle und kompetente Antworten - nun antworte ich mir zunächst selbst, oder bin ich zu ungeduldig?
es haben schon über 50 Besucher meine Frage gelesen und es hat noch keiner geantwortet;
woran liegt das - sind die Fragen zu speziell(?) - kann ich mir nicht vorstellen!
Gruss NKSchritt
24.04.2008 um 08:02 Uhr
Guten Morgen, bevor sich ein Einzelner auf Kampfesbühne wagt würde ich das, die Einladng zu einer Betriebsversammlung der Gew. überlassen. Das geht bei der Wahl eines Wahlvorstandes. Es ist also schlauer sich mit der zustä. Gew. in Verbindung zu setzen.
Schöne Grüße
24.04.2008 um 09:46 Uhr
Hallo NKSchritt
Also alles der zuständigen Gewerkschaft zu überlassen und darauf hoffen dass, sich ein paar Kollegen melden
ist nicht der richtige Weg. Die Gew. kommt auch nur, wenn Gew. Mitgliedschaft besteht.
Für den Wahlvorstand werden drei Mutige gesucht , diese sollten vorab sich mit der Gew. abstimmen.
Empfehlenswert ist auch stillschweigen in der Vorbereitungsphase, und bei 180 MA besteht der BR aus 7 MA !!! plus Ersatzmitglieder.
Von einem Alleingang ohne Gew. würde ich in eurem Fall abraten.
24.04.2008 um 15:31 Uhr
@NKS: liegt vielleicht an der Uhrzeit, wenn die Antworten schleppend kommen ;-)
Theoretisch geht "allein + GEW" - ABER: Schon für den Wahlvorstand braucht man 3 Mitglieder. Wenn sich die trotz Kündigungsschutz nicht finden, fällt die Wahl aus. Und der "Einzelinitiator" geht nach Ende seines Kündigungsschutzes vmtl. zur Arbeitsagentur. Die GEW dürfte also eher abraten... Aber vielleicht kennt die GEW ja noch ein paar weitere Mitglieder in Deiner Firma und spricht diese an...
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