Mißtrauen gegen BR- Vorsitzende
Liebe Mitstreiter, wir haben als Betriebsrat unserer Vorsitzenden das Mißtrauen ausgesprochen, weil sie uns, d.h. die übrigen BR- Mitglieder, zu spät und unzureichend über ihre Zustimmung zu einer fristlosen Kündigung (die ohne Anhörung der betreffenden Mitarbeiterin erfolgte und nach unserem Gespräch mit ihr auch als völlig ungerechtfertigt eingeschätzt werden kann) informiert hat. Die Vorsitzende hat daraufhin ihr BR- Mandat niedergelegt, so dass nun der BR nur noch 4 Mitglieder hat, statt ursprünglich 5 und einem Ersatzmitglied, die wegen Umzugs ausgeschieden ist. Welche Schritte müssen wir als übriggebliebener BR nun tun, abgesehn von der Wahl einer oder einer neuen Vorsitzenden. Muss es eine Neuwahl des gesamten BR geben, oder können wir bis 2014 warten?
Community-Antworten (4)
08.02.2013 um 12:57 Uhr
Ihr "dürft" sofort neu wählen. Dafür könnt Ihr euch die Wahlen 2014 sparen.
08.02.2013 um 13:01 Uhr
susevav, in eurer Situation sagt das BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2, dass ihr jetzt neu wählen müsst. Es ist unverzüglich ein Wahlvorstand zu bestellen, nach den für euch geltenden betriebsverfassungsgesetzlichen Bestimmungen. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung. Schuldhafte Verzögerung wäre, wenn ihr bis 2014 gar nichts tut. Überschlagen müsst ihr euch aber auch nicht. Also, ganz in Ruhe zusammensetzen und evtl. Hilfe von der Gewerkschaft holen und alles, was nötig ist anleiern.
09.02.2013 um 12:38 Uhr
@susevav Und wenn Ihr die Wahl jetzt einleitet, dann wählt Ihr (bei einem 'normalen' Verlauf und ausreichend E-BRM) erst 2018 wieder.
10.02.2013 um 12:02 Uhr
@ susevav
Hmmm, warum scheidet ein Ersatzmitglied aus, nur weil es umgezogen ist? Ist diese Kollegin auch nicht mehr AN des Betriebs?
Oder hat diese Kollegin erklärt, das Amt als BRM nicht wahrnehmen zu wollen?
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