Erstellt am 18.01.2013 um 13:56 Uhr von pillepalleTR
Warten bis das Wahlausschreiben ausgehangen wird, dann ne Vorschlagsliste (="Kandidatenliste") fristgerecht beim Wahlvorstand einreichen.
Die notwendige Anzahl von Stützunterschriften hierfür wir im Wahlausschreiben bekannt gegeben. Ebenso alle einzuhaltenden Fristen etc..
Euer Wahlvorstand wird dir aber bestimmt diese Fragen auch gerne beantworten.
BTW: ob es Personenwahl oder Listenwahl gibt, entscheidet sich nach der Frist für die Abgabe der Vorschlagslisten.
Erstellt am 18.01.2013 um 14:58 Uhr von rkoch
> dann ne Vorschlagsliste (="Kandidatenliste") fristgerecht beim Wahlvorstand einreichen.
... oder anstatt selbst gleich eine Liste einzureichen, sich erstmal schlau machen WER bereits eine Liste führt (der alte BR oder Wahlvorstand wissen da i.d.R. bescheid) und sich anbieten.... Wenn man dann auf die Liste nicht aufgenommen wird oder nur einen Listenplatz unter ferner liefen bekommt (was bei Listenwahl ein Garant dafür ist dass man nicht in den BR kommt, wenn dann nur als Ersatzmitglied, bei Personenwahl hingegen ist das bedeutungslos), kann man sich immer noch entscheiden ob man sich mit anderen zusammentut um eine eigene Liste einzureichen. Wer einfach so eine Liste einreicht, wenn ansonsten im Betrieb Personenwahl üblich war, der macht sich i.d.R. unbeliebt, weil er den Wählern die "geliebte" Personenwahl wegnimmt... Das ist oft ein Garant dafür NICHT gewählt zu werden.