Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine etwas knifflige Frage: Anfang Juni diesen Jahres wurde bei uns ein BR aus 3 Mitgliedern gewählt. Diese Wahl wurde durch den AG angefochen, das Verfahren schwebt noch. Zwischenzeitlich sind meine beiden ursprünglichen BR-Mitglieder aus dem Betrieb ausgeschieden, so dass ich allein als BR-Vorsitzender übriggeblieben bin. Normalerweise müsste ich Neuwahlen einleiten unser Anwalt meint aber, dass das durch das schwebende Verfahren momentan nicht geht, da nicht klar ist wer den WV bestellt. Wird der BR durch das ArbG bestätigt bestellt ihn der BR, wird der BR nicht bestätigt müsste ja eine Beriebsversammlung den neuen WV bestellen. Ein paar meiner Kollegen sind aber der Meinung, dass ich unabhängig von der Entscheidung des ArbG Neuwahlen einleiten muss. Sollte dabei das ArbG aber entscheiden, dass die Wahl nichtig gewesen ist, hätte ich gar keinen WV bestellen können und es besteht das Risiko, dass die Wahl wieder angefochten wird. Kann mir jemand sagen wie ich mich nun richtig verhalten soll - Neuwahlen sofort oder erst nach der Entscheidung des ArbG?

VG,
Sven