Hallo BR-Experten,

ich hab da mal eine Frage zur Wählerliste, bzw. Lei(d)tender Angestellter oder nicht.

Bei uns in der Firma haben wir die Mitarbeiterzahl von 200 so grade ebend überschritten. Gut bis zur nächsten BR-Wahl ist noch ein bisschen zeit , aber wir machen uns jetzt schon mal Gedanken.

Bis jetzt wurden bei uns vom Wahlvorstand immer eine Vielzahl von leitende Angestellten ermittelt, wo wir ( BR )
uns nicht immer so sicher waren ob es wirklich welche sind. Aber da es, bei ein oder zwei LA mehr oder weniger nicht so wichtig war haben wir uns nicht so sehr darum gekümmert. Es kann aber bei der nächsten BR-Wahl wichtig sein um die 200 Marke zu knacken ( 1 Freistellung und 9 BR-Mitglieder )

Habe mal ein bisschen gegoogle und folgendes gefunden.:

Leitender Angestellter

Hierzu reicht es nicht aus, dass dies im Arbeitsvertrag festgeschrieben steht, sondern es muss mindestens eine der drei im Gesetz genannten Voraussetzungen zutreffen: (1) selbständig Einstellungen bzw. Entlassungen vornehmen können oder (2) Generalvollmacht bzw. Prokura haben oder (3) eine sonstige Aufgabe mit erheblicher Bedeutung wahrnehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann handelt es sich nicht um einen leitenden Angestellten, auch nicht wenn dies auf dem Papier steht!

Wie definiere ich eine sonstige Aufgabe mit erheblicher Bedeutung wahrnehmen ???

Punkt 1 und 2 sind klar, davon haben wir nicht viele :)
Über ein paar Hieb und Stichfeste Antworten würde ich mich freuen.

Gruss Horst