Erstellt am 30.11.2012 um 13:18 Uhr von Lexipedia
@Teufelskralle
Die Neuwahl ist unverzüglich einzuleiten. Also ohne schuldhaftes verzögern! Da fällt mir auf die schnelle nichts ein, was an diesem Procedere bei euch richtig wäre. Fristen sind einzuhalten und können nicht beliebig gestreckt werden. Siehe mal obigen hellblauen Button mit BR-Software. Da gibt es eine Wahlsoftware mit Fristenrechner und allen Erklärungen.
Erstellt am 30.11.2012 um 13:20 Uhr von wahlvst
Wenn der WV aber vorher ein Semnar bedarf wäre dieses ein Grund der Verzögerung auch bei Beachtung von unverzüglich einzuleiten.
Da käme es dann darauf an wann kann unter Beachtun von unverzüglich einzuleiten ein Semar besucht werden.
Erstellt am 30.11.2012 um 14:15 Uhr von Tamie
Wieso denn 6 Monate?
Beim normalen Wahlverfahren ist es doch bereits jetzt schwierig, 'zu früh' zu wählen.
Beim vereinfachten Wahlverfahren hingegen, bedarf es schon einer guten Begründung.Unmöglich ist aber auch das nicht.
Erstellt am 30.11.2012 um 15:42 Uhr von Hoppel
@ Teufelkralle
Viel Ahnung scheint Euer Anwalt nicht zu haben, zumindest nicht, was das BetrVG betrifft.
Es ist vollkommener Quatsch, die Wahl erst nach Mai 2013 ansetzen zu sollen, um sich eine erneute Wahl im Regelwahlzeitraum 2014 sparen zu können.
Diesen Effekt habt ihr bereits, wenn die Wahl erst nach dem 1.2.2013 statt findet > § 13 Abs.3 Satz 2 BetrVG
"Hat die Amtszeit des Betriebsrats ZU BEGINN des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Erstellt am 30.11.2012 um 15:57 Uhr von Tamie
Hoppel!
Auch nicht viel besser als der Anwalt. Der regelmäßige Wahlzeitraum beginnt am 1.3. und nicht schon am 1.2.
Erstellt am 30.11.2012 um 15:58 Uhr von ohnewissen
Hallo Teufelkralle,
ihr könnt schon im März neu wählen. Fragt euren Anwalt mal was er vom § 13 (1) I, und (3) II BetrVG hält.
Um 2014 nicht neu wählen zu müssen reicht es wenn Ihr Anfang des "Wahlzeitraums" wählt. Dieser geht von 1 März bis 31. Mai.
EDIT: Sorry, Hoppel und Tamie - war zu langsam
Erstellt am 30.11.2012 um 16:04 Uhr von Tamie
Um etwas Präzision rein zu bringen:
Ihr könntet sogar bereits Ende Februar wählen. Ihr dürftet nur das Wahlergebnis nicht vor dem 1.3. verkünden.
Erstellt am 30.11.2012 um 16:24 Uhr von petrus
Korrektur zu Hoppel:
Da im Gesetz der 1. März steht, sollte es wohl 01.03.2013 heißen. _Spätestens_sechs Wochen (sieben Wochen liegen auch noch im Ermessen des WV...) vor der Wahl muss das Wahlausschreiben veröffentlicht werden, somit führt eine Einleitung der Wahl nach dem 18.Januar _immer_ zu dem gewünschten Effekt. Zum Wahlausschreiben gehört natürlich auch noch die Wählerliste, die wie das Wahlausschreiben auch zuvor vom Wahlvorstand zu erstellen wäre... Dazu braucht der Wahlvorstand entsprechende Daten von der Personalabteilung, der man ebenfalls eine Wochenfrist einräumt.
Zuvor braucht man noch entsprechendes Wissen, also Schulung... Potentielle Referenten müssen auch einen Termin in ihrem Kalender finden, Weihnachtsurlaub ist auch noch, ...
Ich sehe das wie Tamie: es wird schon ziemlich schwierig, jetzt noch "zu früh" zu wählen.
Erstellt am 30.11.2012 um 17:09 Uhr von gironimo
Ich kann auch keine Schwierigkeiten sehen.
Wahlvorstandsschulungen sind oft besser als Anwälte, die sich die Materie auch eben erst in den Beck-Texten "Arbeitsgesetze" rein gezogen haben.
Erstellt am 01.12.2012 um 23:18 Uhr von producer
Wieso muesst ihr ueberhaupt neu waehlen?