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Fragen zur vorschlagsliste bei kleinbetrieben unter 50 und §14a

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Hermannnn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir wählen den ersten Betriebsrat hier im unternehmen. Wir sind 28 Wahlberechtigte. Wir gehen den weg von §14a mit "verlängerung" da wir einen Gesamt betriebsrat im konzern haben.

Wir haben eine vorschlagsliste erstellt wo 4 bewerber und bisher 12 unterstützer unterzeichnet haben. Braucht jeder der Bewerber drei unterstützer? Oder langen 3 für die ganze liste? Darf die Bewerberseite der liste erweiterd werden obwohl die stütz unterschrifen schon geleisted wurden?

MFG

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Community-Antworten (5)

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Tanzbär

12.10.2012 um 10:48 Uhr

Wenn die Stützunterschriften drauf sind, ist die Liste endgültig. Wenn sich alle einig sind, dann müssen sie eben eine neue Liste machen. Änderungen --> NO!

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Petrus

12.10.2012 um 11:01 Uhr

Ergänzung: Für die gesamte Liste (selbst wenn da 20 Leutz draufstehen) reichen in eurem Fall 3 Stützunterschriften. (Falls bei Euch noch eine zweite Liste mit weiteren Vorschlägen erstellt wird, sollten die Stützer wegen §6(5) WO natürlich andere sein als bei der ersten Liste...)

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Hermannnn

12.10.2012 um 11:12 Uhr

Danke .

Zählen 2 vorschlags listen dann schon als listen wahl oder wird in unserem falle sowieso eine Personen wahl vorgeschrieben.

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Petrus

12.10.2012 um 11:44 Uhr

im vereinfachten Verfahren gibt es immer Personenwahl. Auf dem Stimmzettel stehen die Bewerber aus allen eingereichten Wahlvorschlägen (=Listen) in alphabetischer Reihenfolge (§34 WO)

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Hermannnn

12.10.2012 um 12:04 Uhr

Vielen Dank für die schnellen antworten. :)

Ihr habt mir sehr geholfen.

Gruß

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