Erstellt am 13.05.2022 um 18:42 Uhr von Pickel
Was sollte dagegen sprechen?
Erstellt am 13.05.2022 um 18:58 Uhr von Muschelschubser
Nimmt er Einstellungen vor, z.B. im Rahmen einer Prokura, oder sogar höherwertig?
Wenn nicht, ist er wählbar und wahlberechtigt, also ganz normal im die Wählerliste aufzunehmen.
Daran wird i.d.R. hauptsächlich der Status als leitender Angestellter festgemacht.
Erstellt am 13.05.2022 um 22:13 Uhr von Iwenb
Nein, er hat keine Prokura.
Spricht aber die Unternehmensnähe aus der auch ein Interessengegensatz zum BR resultiert nicht dagegen?
Erstellt am 13.05.2022 um 23:37 Uhr von R.Staunlich
Wieso "ehemaliger" Leitender? Was hat zu dem Verlust dieses Status geführt?
Erstellt am 13.05.2022 um 23:48 Uhr von Iwenb
Es gibt einen neuen Geschäftsführer.
Der ehemalige hat sich nicht bewährt.
Erstellt am 14.05.2022 um 10:36 Uhr von R.Staunlich
Dann spricht alles dafür dass er tatsächlich kein Leitender mehr ist und damit ganz normaler Arbeitnehmer.
Erstellt am 16.05.2022 um 09:55 Uhr von Relfe
@Iwenb
Zitat: "Spricht aber die Unternehmensnähe aus der auch ein Interessengegensatz zum BR resultiert nicht dagegen? "
Wer entscheidet denn, welcher MA "Unternehmensnähe" hat?
das kann ja auch ein einfacher MA sein oder eine Teamleitung?
Ab Abteilungsleitung aufwärts haben wohl alle eine "Unternehmensnähe", d.h. Du würdest eine ganze Reihe von MA mit nicht definierbarer "Unternehmensnähe" von der BR-Wahl ausschliessen wollen?
Erstellt am 16.05.2022 um 11:07 Uhr von Muschelschubser
Das ist dann ein Konflikt, den der Kandidat mit sich selbst ausmachen muss.
Ist er für eine Betriebsnähe bekannt, die sich zu Lasten der Belegschaft auswirken könnte, muss er sich wohl generell wenig Hoffnung auf allzu viele Wählerstimmen machen.
Ich habe aber selbst schon 2 Beispiele erlebt, in denen Abteilungsleiter ein Betriebsratsmandat hatten. Und das haben sie im Sinne der Belegschaft hervorragend ausgeführt. In der Praxis hat sich das auch sehr positiv auf den Führungsstil ausgewirkt.
Insofern ist das aus der Ferne immer schwer zu beantworten.
Gemessen an den bisherigen Informationen spricht aber zumindest juristisch nichts gegen eine Kandidatur.