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Leitende Angestellte

I
Iwenb
Mai 2022 bearbeitet

Darf der ehemalige leitende Angestellte, der seit 2 Jahren keine Geschäftsführung hat, weiterhin in seiner Position als Verwaltungsleiter angestellt ist und und seit knapp 1,5 Jahren langzeitkrank ist, sich zur Wahl des Betriebsrats aufstellen lassen?

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Community-Antworten (8)

P
Pickel

13.05.2022 um 20:42 Uhr

Was sollte dagegen sprechen?

M
Muschelschubser

13.05.2022 um 20:58 Uhr

Nimmt er Einstellungen vor, z.B. im Rahmen einer Prokura, oder sogar höherwertig? Wenn nicht, ist er wählbar und wahlberechtigt, also ganz normal im die Wählerliste aufzunehmen. Daran wird i.d.R. hauptsächlich der Status als leitender Angestellter festgemacht.

I
Iwenb

14.05.2022 um 00:13 Uhr

Nein, er hat keine Prokura. Spricht aber die Unternehmensnähe aus der auch ein Interessengegensatz zum BR resultiert nicht dagegen?

R
R.Staunlich

14.05.2022 um 01:37 Uhr

Wieso "ehemaliger" Leitender? Was hat zu dem Verlust dieses Status geführt?

I
Iwenb

14.05.2022 um 01:48 Uhr

Es gibt einen neuen Geschäftsführer. Der ehemalige hat sich nicht bewährt.

R
R.Staunlich

14.05.2022 um 12:36 Uhr

Dann spricht alles dafür dass er tatsächlich kein Leitender mehr ist und damit ganz normaler Arbeitnehmer.

R
Relfe

16.05.2022 um 11:55 Uhr

@Iwenb Zitat: "Spricht aber die Unternehmensnähe aus der auch ein Interessengegensatz zum BR resultiert nicht dagegen? "

Wer entscheidet denn, welcher MA "Unternehmensnähe" hat? das kann ja auch ein einfacher MA sein oder eine Teamleitung? Ab Abteilungsleitung aufwärts haben wohl alle eine "Unternehmensnähe", d.h. Du würdest eine ganze Reihe von MA mit nicht definierbarer "Unternehmensnähe" von der BR-Wahl ausschliessen wollen?

M
Muschelschubser

16.05.2022 um 13:07 Uhr

Das ist dann ein Konflikt, den der Kandidat mit sich selbst ausmachen muss.

Ist er für eine Betriebsnähe bekannt, die sich zu Lasten der Belegschaft auswirken könnte, muss er sich wohl generell wenig Hoffnung auf allzu viele Wählerstimmen machen.

Ich habe aber selbst schon 2 Beispiele erlebt, in denen Abteilungsleiter ein Betriebsratsmandat hatten. Und das haben sie im Sinne der Belegschaft hervorragend ausgeführt. In der Praxis hat sich das auch sehr positiv auf den Führungsstil ausgewirkt.

Insofern ist das aus der Ferne immer schwer zu beantworten.

Gemessen an den bisherigen Informationen spricht aber zumindest juristisch nichts gegen eine Kandidatur.

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