Leitende Angestellte
Darf der ehemalige leitende Angestellte, der seit 2 Jahren keine Geschäftsführung hat, weiterhin in seiner Position als Verwaltungsleiter angestellt ist und und seit knapp 1,5 Jahren langzeitkrank ist, sich zur Wahl des Betriebsrats aufstellen lassen?
Community-Antworten (8)
13.05.2022 um 20:42 Uhr
Was sollte dagegen sprechen?
13.05.2022 um 20:58 Uhr
Nimmt er Einstellungen vor, z.B. im Rahmen einer Prokura, oder sogar höherwertig? Wenn nicht, ist er wählbar und wahlberechtigt, also ganz normal im die Wählerliste aufzunehmen. Daran wird i.d.R. hauptsächlich der Status als leitender Angestellter festgemacht.
14.05.2022 um 00:13 Uhr
Nein, er hat keine Prokura. Spricht aber die Unternehmensnähe aus der auch ein Interessengegensatz zum BR resultiert nicht dagegen?
14.05.2022 um 01:37 Uhr
Wieso "ehemaliger" Leitender? Was hat zu dem Verlust dieses Status geführt?
14.05.2022 um 01:48 Uhr
Es gibt einen neuen Geschäftsführer. Der ehemalige hat sich nicht bewährt.
14.05.2022 um 12:36 Uhr
Dann spricht alles dafür dass er tatsächlich kein Leitender mehr ist und damit ganz normaler Arbeitnehmer.
16.05.2022 um 11:55 Uhr
@Iwenb Zitat: "Spricht aber die Unternehmensnähe aus der auch ein Interessengegensatz zum BR resultiert nicht dagegen? "
Wer entscheidet denn, welcher MA "Unternehmensnähe" hat? das kann ja auch ein einfacher MA sein oder eine Teamleitung? Ab Abteilungsleitung aufwärts haben wohl alle eine "Unternehmensnähe", d.h. Du würdest eine ganze Reihe von MA mit nicht definierbarer "Unternehmensnähe" von der BR-Wahl ausschliessen wollen?
16.05.2022 um 13:07 Uhr
Das ist dann ein Konflikt, den der Kandidat mit sich selbst ausmachen muss.
Ist er für eine Betriebsnähe bekannt, die sich zu Lasten der Belegschaft auswirken könnte, muss er sich wohl generell wenig Hoffnung auf allzu viele Wählerstimmen machen.
Ich habe aber selbst schon 2 Beispiele erlebt, in denen Abteilungsleiter ein Betriebsratsmandat hatten. Und das haben sie im Sinne der Belegschaft hervorragend ausgeführt. In der Praxis hat sich das auch sehr positiv auf den Führungsstil ausgewirkt.
Insofern ist das aus der Ferne immer schwer zu beantworten.
Gemessen an den bisherigen Informationen spricht aber zumindest juristisch nichts gegen eine Kandidatur.
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