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Genehmigung

W
Waffeleisen
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb besteht aus 2 Teilen. Wenn ich im 1. Teil arbeite und im 2. Teil am BR-Brett die Informationen für die BR-Wahl aufhängen will, muss ich als Wahlvorstand dann die Leitung dieses Betriebsteil darüber informieren? Ich bin außerdem im amtierenden BR.

1.08004

Community-Antworten (4)

H
Hoppel Akzeptiert

15.09.2012 um 08:41 Uhr

@ Waffeleisen

Du kannst den Betriebsteil jederzeit betreten, auch ohne dessen Leitung zu informieren. Nicht vergessen, dass der WV verpflichtet ist, kontrollieren zu müssen, dass z.B. das Wahlausschreiben bis zur Stimmabgabe in gut lesbarem Zustand aushängt.

Ist eigentlich kein Kollege aus diesem Betriebsteil im WV vertreten?

L
Lotte

15.09.2012 um 00:05 Uhr

Waffeleisen, wenn es das Brett des BR ist, muss die Leitung nicht informiert werden.

Will die Leitung denn über den Aushang oder über die Wahl an sich informiert werden?

G
gironimo

15.09.2012 um 11:16 Uhr

Ist eigentlich kein Kollege aus diesem Betriebsteil im WV vertreten?<

Ich bin außerdem im amtierenden BR.< Alles klar am frühen morgen?

H
Hoppel

15.09.2012 um 16:38 Uhr

@ gironimo

Keine Sorge, ich war um diese Zeit schon sehr ausgeschlafen. Und jetzt denk noch mal darüber nach, warum ich diese Frage gestellt haben könnte.

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